Full text: Die Entwicklung der Weißgerberei

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bände der ländlichen Territorien, sondern hier ist sie Produktions 
mittel. Daher die Anziehungskraft, welche sie ausübt; daher die Be 
stimmungen über ihre Benützung und Erhaltung. 
Der Bau einer Walke verursacht verhältnismäßig hohe Kosten. 
Die Walke als solche, also ohne Gebäude *), und ohne Wasserantrieb 
kostete z. B. in Rothenburg 1664 bei der Neuanschaffung 60 ft. 2 ), die 
Walke in Mortelsgrund kostete im letzten Drittel des vorigen Jahr 
hunderts aus zweiter Hand 300 Mark 8 ), ein Schneid- und Mahlwerk 
für die Lohmühle zu Rothenburg kostete 1841 bei der Einrichtung 
500 fl. fl, und so kommt es, daß in früherer Zeit Einzelpersonen 5 ) sich 
nur selten im Besitze größerer Mühlen befinden, daß vielmehr die Ge 
meinde oder das H a n d w e r k es ist, welche zur Erbauung einer Mühle 
* zusammentreten. 
So besaß z. B. das Amt der Beutler in Lübeck eine eigene Walk 
mühle^) im 15./16. Jahrhundert, und so besaß auch, um noch ein 
Beispiel aus der modernen Zeit zu bringen, die Weißgerberinnung zu 
Königsberg 1845 eine eigene Lederwalke fl. Als Beispiel für Gemeinde 
besitz sei angeführt die Weißgerberwalke in der Seuffertischen Mühle 
unterhalb Dettwangen bei Rothenburg 1843 8 ); letztere Mühle wurde 
dann natürlich von der Gemeinde Rothenburg an das Weißgerberhand 
werk in Rothenburg in Pacht gegeben; so hatten auch, um noch ein 
Beispiel für die Rotgerber zu bringen, die Nürnberger Rotgerber eine 
eigene Mühle in der Hadermühle vor der Stadt fl. 
Solcher gemeinsame Besitz bringt natürlich gemeinsame Lasten, 
welche von der Gemeinschaft aller Besitzer aufgebracht werden müssen. 
Aber nicht nur das, auch der Eintritt in diese Gemeinschaft, das Be 
nutzungsrecht des Produktionsmittels muß bezahlt werden; so wurde 
der Gerber Lindner auf Ansuchen in die Gemeinschaft der Rothenburger 
Mühle nebst zugehöriger Scheune 1842 nur gegen eine Entschädigung 
von 100 fl. aufgenommen 10 ). 
Privatbesitz der Mühle seitens eines Handwerksgenossen ist schwer 
verträglich mit dem demokratischen Grundgedanken mittelalterlichen 
Zunftwesens. Ein Produktionsmittel so großen Maßstabes, wie es die 
mit Wasser betriebene Walkstampfe darstellt, muß auch für seine Be 
nutzung eine demokratische Regelung besitzen. Das demokratische Prinzip 
0 Vgl. den interessanten Akt Memmingen; Dörrhütte der Gerber zum 
Rinden-Dörr mit Rechnung 1680, S. 434—437. 
2 ) Rothenburg 1571—1695, S. 258. 
s ) Nach Angabe des Sapdaer Weißgerbers. Rothenburg 1842. 
5 ) Vgl. Lamprecht 1886, Bd. I, S. 584. *) Lübeck 1872, S. 186. 
7 ) Königsberg 1846, § 15. 8 ) Rothenburg 1842. 
8 ) Nürnberg 17, S. 25; Roth 1800, Bd. III, S. 149. 
i°) Rothenburg 1842.
	        
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