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gleichwohl ähnlich wie dies im Frankenreich oder Westgotenreich
der Fall war, d. h. naturalwirtschaftlich. Auch die alte römische
Übung, daß den Soldaten in den Grenzdistrikten Ländereien mit
der Verpflichtung zum Kriegsdienste und insbesondere zur Beschützung
der Grenzen zugeteilt wurden, bestand im Oströmischen
Reich noch zur Zeit Kaiser Justinians fort””).
Auch die byzantinische Flotte, welche man als spezifischen
Ausdruck der Geldwirtschaft hingestellt hat’®), wurde naturalwirtschaftlich
unterhalten, indem die am Meere wohnende Bevölkerung
Schiffbauholz und Militärboote zu liefern hatte”*). Als
diese naturalwirtschaftliche Grundlage versiegte, trat im 11. Jahrhundert
auch ein Verfall der Flotte ein, obwohl damals gerade
die Geldwirtschaft im Byzantinischen Reich doch im Aufschwung
begriffen war®®).
Auch im Oströmischen Reich gab es feudale Einrichtungen.
Ein neuerer Forscher hat geurteilt: „Die Zeit vor den großen
bilderstürmenden Kaisern und besonders die vor den katastrophalen
Zuständen des 7. Jahrhunderts steht sozial und wirtschaftlich
ganz unter der Signatur der Klassenherrschaft des
Großgrundbesitzes.“ Er spricht geradezu von einem System, das
dem Feudalismus zutrieb*). Im 11. Jahrhundert aber wurde mit
dem Verfall von Heer und Flotte der Großgrundbesitz immer
mächtiger, die Zentralgewalt verkümmerte und der Feudalismus
drang durch. Er hat unter den Komnenen endgültig den Sieg
errungen*?), d. h. aber zu einer Zeit, in welcher die Geldwirtschaft
in voller Blüte stand*®). Übrigens soll nicht übersehen werden,
daß doch auch schon die Gesetzgebung der Kaiser des 10. Jahr-77)
Zachariae a. a. O. S. 271 f.
®) L. M. Hartmann a. a. O. S. 17: Kein naturalwirtschaftlicher Staat kann
eine Flotte erhalten, es fehlt das Geld für die Erbauung der Schiffe und der Sold
für eine ständige Bemannung.
7%) Vgl. C. Neumann, Die byzantinische Marine. Hist. Zschr. 871, 5 (1898).
80) Siehe oben S. 98.
3%) E. Stein, Studien S. 157 (1919)-8)
Vgl. A. Heisenberg, Staat und Gesellschaft des Byzantin. Reiches in
P. Hinnebergs Kultur d. Gegenwart, Teil II, Abt. IV, 1°, 376 £. und 406 (1923),
sowie Ostrogorski in Vjschr. f. Soz. u. Wirt. Gesch. 1929.
83) Vgl. L. Brentano, Die byzantin. Volkswirtschaft. Schmollers Jb. f.
Volkswirtschaft, 41. Bd. (19177), SA. S. 26.