Full text : Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

7

ihren Eigenbedarf zu decken vermochten*?), desto mehr mußte für
den allgemeinen Bedarf eine wirtschaftliche Sonderproduktion im
Gewerbe*®) und eine ökonomische Vermittlung (Markt und Handel)
vorhanden sein“). Das ist eine natürliche Voraussetzung, die sich
aus der ökonomischen Gesamtstruktur unmittelbar ergibt, wie sie
durch die neuere Forschung über die Siedlungs- und Grundbesitzverhältnisse
 jener Zeiten erwiesen wurde.
Diese Zusammenhänge, die jedem einleuchten, der mit den
Grundsätzen der Nationalökonomie auch nur einigermaßen vertraut
ist, sind besonders von einzelnen französischen Forschern nicht
beachtet worden. Es kann um so mehr auffallen, daß z. B. ein so
guter Kenner der Quellen wie L. Halphen es ist, wieder für die
alte Lehre von der Geringfügigkeit des Gewerbes und Handels in
der Karolingerzeit eintritt‘), zumal er mir doch in der andern
Hauptfrage recht gegeben hat, welche die großen Grundherrschaften
 und die Zersplitterung des Grundeigentums in der
Karolingerzeit betrifft“). Überraschenderweise hat freilich sowohl
er wie auch neuestens H. v. Werveke, der gleichfalls dem Handel
der Karolingerzeit jegliche Bedeutung abspricht*"), die Existenz
ziner geschlossenen Hauswirtschaft in jener Zeit für sicher anzesehen.
 Halphen scheint gar nicht überlegt zu haben, welche
Schwierigkeiten sich daraus für die Wirtschaft jener Zeit hätten
ergeben müssen.
Wer hätte denn die Versorgung mit jenen Gewerbeartikeln
des täglichen Bedarfes durchführen sollen, die selbst große Grundherrschaften
 nicht aus eigenem zu produzieren vermochten? Und
dann erst die große Menge der kleinen freibäuerlichen Wirte?
Woher haben denn diese ihren Bedarf bezogen?
42) Vgl. G. v. Below, Die Entstehung des Handwerks in Deutschland.
Zschr. f. Soz. und Wirtschg. 5, 147 ff., sowie E. Kober, Die Anfänge des
deutschen Wollgewerbes, S. 25 ff.
“) v. Below a. a. O. S. 152 ff.
*) Schon im 6. Jahrhundert werden vom Konzil v. Orleans (5 38) Kaufleute
 erwähnt, die dem Bedarf des Volkes durch öffentlichen Handel professionsmäßig
 dienen: publici, qui ad populi responsum negutiaturis observiant
M. G. Coneil x., 82, c. 30, vgl. dazu mein Buch, Wirtschaftl. und soziale Grundlagen
 3. Europäischen Kulturentwicklung 2, 440n., 252 = 2°, 448 0. 258.
) Etudes Critiques sur ]’Histoire de Charlemagne. Paris 1921, S. 305 f.
%) Ebda. S. 266 £.
”) Note sur le commerce du plomb au moyen äge in Melanges d’Histoire
»ferts 4 Henri Pirenne (1926) 2, 6s3 ff.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.