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wurden (Saisonarbeiter), bezahlte man lieber mit Getreide‘).
Beachtung verdient, daß die Strafen, welche hier festgesetzt
wurden, in Geld (Silber) angegeben sind*!°).
Auch die Steuerleistungen an den Staat zeigen dieselbe Ver-
schiedenheit nach Produktionszweigen. In den Städten wurden
die Abgaben meist in Geld bezahlt, von Feldern und Vieh da-
gegen meist in Naturalien, jedoch konnte dafür auch Geld ent-
richtet werden*?). Die Viehzüchter (Hirten) zahlten mit Vieh-
stücken, bzw. Wolle von Schafen)!°?).
Die Steuern waren zum Teil an Generalunternehmer (Bank-
häuser) verpachtet; auch reiche Privatpersonen bedienten sich
dieser zur Einziehung ihrer Einnahmen***). In Assyrien kamen
auch außerordentliche Steuern, die sog. „Extrageschenke‘“, vor*®°).
Die Bezahlung der Beamten**®) erfolgte zum Teil in Naturalien,
zum Teil in Geld (Silbersekel).
Die Tempel wie der Hof waren infolge ihres großen Grund-
besitzes und der davon fließenden Abgaben (Zehnt und Opfer-
spenden) zugleich selbst große Geschäftsunternehmungen, die wie
private Bankhäuser Darlehen an Naturalien, besonders Getreide,
und Geld gewährten und gute Geschäfte machten.
Über die Steuer und Frondienstleistungen wurde Buch ge-
führt. Zinsbücher, ähnlich den Urbaren des Mittelalters, sind in
Assyrien bereits nachweisbar*”). Von Steuern und Abgaben waren
durch den König auch Befreiungen erteilt, besonders an Städte,
denen zum Teil auch Selbstverwaltung eingeräumt wurde?S).
Privilegien über Steuerfreiheit wurden auch den Tempeln Assy-
riens zuteil, ferner auch verdienten Beamten des Königs!*®). (Eine
Art Immunität!)
&
100) Schwenzner a.a.O. S. 39.
101) Meissner ı, 162 ff.
12) Ebda, ı, 125 u. 143 (Assyrien).
*°%) Ebda, ı, 126 sowie 142 (Assyrien).
*4) Ebda. S. 130.
'°5) Ebda. S. 143.
‘06) Ebda. S. 135 £f. . nn
17) C.H. W. Johns, An Assyrian Doomsday Book or liber censualis. Leipzig
(904 (Assyriolog. Bibl., herausgeg. v. Friedr. Delitzsch u. P. Haupt, XVI[.).
28) B. Meissner a.a.O. S. 144 £f.
1089) Ebda. 145.