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durchwegs Metöken, Nichtbürger*”). Sie sollten eben von den politi-
schen Rechten, die mit dieser Steuerleistung verbunden waren, aus-
geschlossen werden. Zudem müssen wir die politische Ethik jener
Zeit dabei gleichfalls noch in Rechnung stellen. Es herrschte die
aristokratische Auffassung, daß nur der am politischen Leben teil-
nehmen solle, der eine unabhängige Existenz hat und daß diesem
nur der Ackerbau, höchstens noch die Geschäfte des Großkauf-
mannes und des Bankiers anstehen, während Handarbeit und das
gemeine Erwerbsleben entehren, bei dem man, auf welchem Wege
es sei, möglichst viel Geld zu machen sucht?®).
Es ist doch bezeichnend, daß kurze Zeit nach dem Rücktritte
Solons die Kleinbauern und Industriellen ihre Forderungen nach
Anteil an der Staatsleitung (Archontat) durchsetzten (ca. 580).
Auch das Gewerbe befand sich größtenteils in der Hand nicht-
bürgerlicher Fremder“).
Neben den Adel, der sich auf den Grundbesitz stützte (xedia-
xoı), traten die Schiffer und Kaufleute (xdogaioı). Es wäre m. E.
kaum zutreffend, wollten wir in dieser Schätzungsordnung Solons
ein vollkommenes oder getreues Abbild der gesamten Wirtschaft
Athens in jener Zeit erblicken‘!). Es gab ja damals noch andere
Abgaben, die in Geld, nicht in Naturalien, entrichtet wurden. So
das Kopfgeld der Metöken*?), d. h. der aus der Fremde zugezogenen
Schutzgenossen, die meist Händler und Handwerker waren; ferner
die Strafgelder und Zollabgaben. Gerade die Jetzteren wurden vor-
nehmlich von den handeltreibenden Bevölkerungsklassen erhoben.
Überdies hatte schon Ed. Meyer noch auf eine andere Abschätzung
des Jahreseinkommens der Klassen hingewiesen, das in Geld
(Drachmen) gehalten ist: Das Gesetz über die Ausstattung der Erb-
tochter aus dem "Thetenstande durch den nächsten Verwandten*?).
Endlich sei noch angeführt, daß bei der Teilung des väterlichen
37) Vgl. Clerc, Les met&ques Atheniens (1893), S. 396 f., sowie Hasebroek
a.a. 0. S. 21.
%) Ed. Meyer, Conrads Jbb. f. Nat. Okon. u. Statistik 64, 718.
89) Vgl. Beloch a.a.O. ı?, 367 f., sowie Ed. Meyer, Gesch. d. Altertums
2, 663.
40) Vgl. Francotte, L’industrie dans la Grece, 1, 192 (1900), sowie Hase-
broek a. a. O.
*) Wie dies doch Beloch a.a.O. ı?, 366 n. ı, getan hat!
*) Darüber, wie über die Zölle, Hasebroek a.a.0. S. 172 ff.
3) Gesch. d. Altertums 2, 6s6 n.