Die Schattenseiten der Arbeitsteilung, ihre Beseitigung. 367
Reichtum an Talenten grenzenlos überschätzt. Eine solche Einrichtung bedeutete einen
ungeheuren Kräfteverlust, die Nichtausnußung aller eigentümlichen Begabungen und
Talente, die mittelmäßige Arbeit aller und die Vernichtung der größten Lustgefühle, die
mit der Thätigkeit im rechten Specialberuf gegeben sind. Die Gesellschaft wäre in einen
Taubenschlag verwandelt.
Aber einen berechtigten Keim enthalten diese Vorschläge, wie alle socialistischen
und individualistischen Anklagen gegen die Arbeitsteilung. Vor allem unsere Erziehung
muß nicht bloß die Specialgeschicklichkeit, sondern auch beim Arbeiter seinen Verstand,
sein technisches Können im allgemeinen ausbilden; er wird dann auch leichter, wenn es
nötig ist, von einem Beruf zum anderen übergehen können, ohne daß damit die Arbeits—
teilung aufhört.
Der heutige Fabrikarbeiter muß die entsprechende Zeit für seine Familienwirtschaft
und seine Muße erhalten; ebenso muß die verheiratete Arbeiterfrau mehr als bisher
ihrer Wirtschaft, ihre Kinder müssen der Schule und dem Spielplatz zurückgegeben werden;
die mechanische Arbeit für andere, für fremde Zwecke darf in der Jugend nicht zu früh
beginnen, im Alter nicht zu lange dauern; sie muß möglichst so gestaltet werden, daß
der Arbeiter sie als gesellschaftlichen Zweck, als sociale Pflicht begreift, Freude und
Verständnis für sie haben kann; sie muß durch genügenden Lohn, durch die Möglichkeit,
an Sparkassen, Kranken- und anderen Hülfskassen teilzunehmen, als ein gleichberechtigtes
Glied im Gesamtorganismus der Volkswirtschaft anerkannt sein. Sie muß in der
Erziehung, in der Schul- und Wehrpflicht, in der Geselligkeit, im Vereinswesen, in
der Teilnahme an Gemeinde-, Kirchen- und öffentlichen Angelegenheiten die entsprechenden
Gegengewichte erhalten. Dann wird die Arbeitsteilung nicht mehr von den Soecialisten
als der Meuchelmord des Volkes angegriffen werden können. Und so weit wir von
einem Ideal dieser Art noch entfernt sind, die Erkenntnis, daß die Grenzüberschreitungen
der Arbeitsteilung rückgängig gemacht werden müssen, ist heute eine ziemlich verbreitete.
Man könnte sagen, ein großer Teil der besten Reformen unserer Zeit, allgemeine Schul—⸗
und Wehrpflicht, lokale Selbstverwaltung, unbezahlte Ehrenämter, Geschworenenthätig—
keit, Einführung von Vertretungen neben den Beamten in Gemeinde und Staat seien
Reaktionen gegen ein Übermaß der Arbeitsteilung, Versuche, die harmonische Ausbil—
dung mit ihr ins Gleichgewicht zu bringen.
5.
Das Wesen des Eigentums und die Grundzüge seiner Verteilung.
Die rechtsphilosophische Litteratur (S. 48), die socialistische (S. 933299) die socialreformatorische
und wirtschaftsgeschichtliche ( S. 116-123, 3. B. Maine, Schäffle, A. Wagner), die anthropo—
logische (S. 139) die kulturgeschichtlich-technische (S. 187), die siedelungsgeschichtliche (S. 254), endlich
die Litteratur über Dorf- und Grundherrschaft, Gemeinde- und Staatswirtschaft (S. 277-278) wieder⸗
holen wir hier nicht, so vielfach sie, auch in einzelnen Teilen hierher gehört, einzelne Seiten des
Eigentumsproblems erörtert. Es ist somit hier nur einiges nachzutragen.
Allgemeines: Thiers, Propriété. Deutsch 1848. — Leist, Über die Natur des Eigentums.
1859. — Eamser, Fesellschaftliches und Privateigentum. 1877, — Derg.„Das Eigentum in feiner
socialen Bedeutung. 1879. Dargun, Ursprung und Entwickelungsgeschichte des Eigentums. 3. f.
vergl. Rechtsw. 5. — R. Hildebxrand, Recht und Sitte auf den verschiedenen ee 1, I806.
Altertum: B. Hildebrand, Die sociale Frage der Verteilung des Grundeigentums im klassischen
Altertum. I.f. N. T. F. 12, 1860 — M. Weber, Die römische Agrargeschichte. 1891.
Geschichte der neueren Eigentumsverteilung: Laboulaye, Histoireé du droit de propriété
koncidre eu Occident. 1880. -8Systems of land tenures in various countries. (Cobden Olub)
1870. — Eliffe Lestie, Land systems and industrial economy ↄf Ireland, England and con⸗
tinental countries. 1870. — Liebknecht, Zur Grund- und Bodenfrage. 2. Aufl. 1876. —
v. Miaskowski, Das Erbrecht und die Grundeigentumsverteilung. 2 Bde. 1882 — 1884. —
Scrutton, Commons and common fields. 1887. — Hasbach, Die englischen Landarbeiter und
die Einhegungen. 1894. — Rachfahl, Zur Geschichte des Grundeigentums. J. f. N. 3. F. 19, 1900.
128. Begriff und Bedeutung. Das Eigentum primitiver Jäger—
und Hackbaustämme. Wenn wir vom Eigentum und vom Eigentumsrecht sprechen
wollen, so müssen wir uns zunächst alles dessen erinnern, was oben (S. 51-55) über