334 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Hirtenstämmen, konnten sich der abenteuernde Sinn, die kühne Wagelust, der rechnende
Erwerbssinn entwickeln, die in breiteren Schichten der Stämme Handelsgeist und
Handelsgewohnheiten, sowie Markteinrichtungen nach und nach schufen. Ihnen steht die
Mehrzahl der anderen Stämme und Rassen mit einer zähen, Jahrhunderte lang fest—
gehaltenen Abneigung gegen den Handel gegenüber; sie dulden Generationen hindurch
eher, daß fremde Händler zu ihnen kommen, als daß sie selbst den Handel erlernen und
ergreifen. So ist bei den meisten, besonders den indogermanischen Völkern der Handel
durch Fremde und Fremdenkolonien nur sehr langsam eingedrungen. Die Phöniker,
Araber, Syrer und Juden waren die Lehrer des Handels für ganz Europa. Die Araber
sind es noch heute in Afrika, wie die Armenier im Orient, die Malaien und Chinesen
vielfach in Ostasien. Bis auf den heutigen Tag sind in vielen Ländern einzelne
Handelszweige in den Händen fremder Rassen, wie z. B. in London der Getreidehandel
wesentlich von Griechen und Deutschen, in Paris das Bankgeschäft hauptsächlich von
Genfer Kaufleuten und deutschen Juden begründet wurde, in Manchester noch heute ein
erheblicher Teil des Baumwollwarenhandels in fremden Händen liegt. In Indien kann
der Krämer und Händler des Dorfes noch heute nicht Gemeindemitglied sein (Maine).
Im Elsaß wohnt der jüdische Vermittler nicht in dem Dorfe, das ihm von seinen
Freunden stillschweigend als Geschäftsgebiet überlassen ist. Am Handel klebt so sehr
lange die Vorstellung, daß es sich um ein Geschäft mit Fremden handle.
Die älteren Händler sind Hausierer, die mit Karren, Lasttieren und Schiffen von
Ort zu Ort, von Stamm zu Stamm, von Küste zu Küste ziehen; sie sind meist Groß—
und Kleinhändler, Frachtführer und Warenbesitzer, oft auch technische Künstler und
Handwerker zugleich. Die wertvollsten Waren, mit ihren großen örtlichen Wertdifferenzen,
Vieh und Menschen, Salz, Wein und Gewürze, Edelsteine, Metalle und Werkzeuge sind
die Lockmittel jenes ersten Verkehrs. Von dem römischen Weinhausierer, dem Caupo,
stammt das Wort Kaufmann. Es ist ein Handel, der stets Gefahren mit sich bringt,
Verhandlungen mit fremden Fürsten und Stämmen, ein gewisses Fremdenrecht, Be—
schenkung und Bestechung der zulassenden Häuptlinge oder auch Bedrohung und Ver—
gewaltigung derselben voraussetzt. Leichter erreichen die Händler ihr Ziel, wenn sie in
gemeinsamen Schiffs- und Karawanenzügen, unter einheitlichem Befehle, mit Waffen,
Gefolge und Knechten auftreten. So wird die Organisation dieses Handels in die
Fremde meist eine Angelegenheit der Fürsten oder gar des Stammes, jedenfalls der
Reichen und Angesehenen; Stationen und Kolonien werden nicht bloß für die einzelnen
Händler, sondern für das Mutterland erworben; die Händler desselben Stammes treten
draußen, ob verabredet oder nicht, als ein geschlossener Bund auf, der nach ausschließ—
lichen oder bevorzugten Rechten strebt. An der Spitze solcher Handelsunternehmungen
stehen Männer, die als Diplomaten, Feldherren, Koloniegründer sich ebenso auszeichnen
müssen wie durch ihr Geschäftstalent. Sie streben stets nach einer gewissen Handelsherrschaft
und suchen mit Gewalt ebenso oft wie durch gute Bedienung ihrer Kunden ihre Stelluͤng
zu behaupten. Von den phönikischen und griechischen Seeräuberzügen und den Wikinger—
fahrten bis zu den holländisch-englischen Kaper-, Opium-, Gold- und Diamantenkriegen
klebt List und Betrug, Blut und Gewaltthat an diesem Handel in die Fremde, dessen
Formen außerhalb Europas heute noch vielfach vorherrschen.
Meist leben diese älteren Kaufleute nicht ausschließlich von Handel und Verkehr;
sie sind zu Hause Grundbesitzer, Aristokraten, Häuptlinge, oft auch Priester; der römische
Handel tritt uns bis in die Kaiserzeit als eine Nebenbeschäftigung des Großgrundbesitzes
entgegen; der punische Kaufmann ist Plantagenbesitzzer, der mittelalterliche vielfach zugleich
Brauer und städtischer Grund-, oft auch ländlicher Rittergutsbesitzer. Aber wo der
Handel dann eine gewisse Blüte erreicht hat, da sind es die jüngeren Söhne, die Knechte
und Schiffer, die Träger und Kamelführer, die nach und nach mit eigener Ersparnis
und auf eigene Rechnung anfangen zu handeln; so entsteht ein Kaufmannsstand, der
ausschließlich oder überwiegend vom Handelsverdienst lebt, soweit die betreffenden nicht,
wie ihre Principale, wieder durch ihren Besitz zugleich in die höhere Klasse der Grund—
besißzer und Ariftokraten einrücken.