Die Entstehung einer Arbeiterklasse. Die Sklaverei. 339
persönlichen Freiheit, des Rechtsstaates und der Geldwirtschaft und bildet das ergänzende
untere Glied der modernen Unternehmung.
a) Sklaven. Die Wurzeln der Sklaverei liegen, wie erwähnt, in der herrschaft⸗
lichen Familienversassung. Wo bisher der Kannibalismus geherrscht, d. h. wo man
jeden Stammfremden als rechtlos betrachtet, ihn getötet und verzehrt hatte, da war es
ein großer Fortschritt der Menschlichkeit und der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit, wenn
man den Gefangenen nicht mehr tötete oder den Göttern opferte. Wie man Frau und
Kinder damals als verkäufliches Eigentum in der Regel betrachtete, so begann man
ebenso die erbeuteten oder erkauften Knechte und Mägde zu behandeln; man schonte sie,
um sie zur Arbeit zu gebrauchen; man sah in ihnen nur die Arbeitskräfte, aber in
ähnlicher Schätzung standen auch die Weiber und Kinder. Gewisse Fortschritte in der
Familienverfassung und in der Technik, welche folgsame Arbeitskräfte als wünschenswert
erscheinen ließen, mußten vorhanden sein, um die Sklaverei entstehen zu lassen. Meist
nur Hirten- und Ackerbaustämme (neben wenigen hochstehenden Fischern) und meist nur
kriegerische haben die Institution ausgebildet; sie wurde für lange Zeiträume die große
mechanische Arbeitsschule der Menschheit. Da sie in der älteren Zeit fast regelmäßig nur
durch Krieg und Beutezüge entsteht, so sind es die schwächeren, weniger gut organisierten,
weniger klugen Stämme und Rassen, welche ihr unterliegen. In dieser Rassendifferenz
fah man im Altertume und bis in die neuere Zeit ihre Rechtfertigung: wie das Kind,
so hieß es, bedarf der niedriger stehende Erwachsene der herrschaftlichen Leitung und
Zuchtrute, des Zwanges zur Arbeit; er ist zur mechanischen Arbeit brauchbarer als zur
geistigen. Er läßt sich Leitung und Herrschaft nicht nur gefallen, er liebt seinen Herrn,
giebt sich ihm in Treue und Gehorsam völlig hin.
Der Sklave ist Eigentum des Herrn; er wird von ihm unterhalten und muß
diejenigen Leistungen verrichten, die ihm befohlen werden; das find bei einzelnen auch
höhere Arbeiten aller Art, bei den meisten aber handelt es sich um die mühevollen
mechanischen Dienstleistungen in Haus und Hof, in Wald und Acker, später im Berg⸗
werke, auf den Schiffen, in den Handwerken und Fabriken. Die Sklaverei erzeugt so
nicht sowohl einen bestimmten Beruf, als in aller Thätigkeit die Scheidung zwischen
der leitenden und befehlenden und der mechanischen, ausführenden Arbeit. Der Sklave
ist das unterste Glied der Hauswirtschaft; die bisher den Frauen zugemuteten schwersten
Arbeiten werden nun ihm auferlegt; er hat keine eigene Wirtschaft, meist keine Familie;
auch wenn die Sklaven massenweise erbeutet wurden, hat man sie einzeln dem König,
den Häuptlingen, einem Tempel, einzelnen Familienvätern zugewiesen.
Ihre Rechtsstellung ist ursprünglich mit der Familienverfafsung gegeben; sie find
nicht gänzlich rechtlos, so lange sie als Familienglieder behandelt werden. Noch heute
heitaten in Afrika viele Sklaven die Töchter ihrer Herren; der Islam hat stets eine
Sklavenbehandlung angestrebt, die mit der Freilassung endigt. Aber wo der Familien⸗
fklave übergeht in den Plantagen- und Bergwerksstlaven, wo der Sklave nicht mehr
in persönlicher Berührung mit dem Herrn steht, nicht mehr in der Familie mit dem
Herrn lebt, wo er von ihm nur noch als eine Erwerbsquelle angesehen wird, wo an
Stelle des Krieges der Sklavenhandel und die eigene Sklavenzüchterei die Hauptquelle
der Sklaverei wird, wo ein hartes Schuldrecht die eigenen Volksgenossen der Sklaverei
ausliefert, da entsteht jenes unbarmherzige, harte Sklavenrecht, das im Bewußtsein der
Gegenwart häufig als dessen einzige Form erscheint. Es war eine Institution, die sich
da notwendig zeigte, wo mit einfacher Technik große, riesenhafte Leistungen nötig waren:
nur mit harter Disciplin und unbarmherziger Behandlung ließen sich wohlgeschulte
Arbeitercompagnien aus den meist auf tiefster Stufe stehenden Rassenelementen herstellen.
Die Verschärfung des Sklavenrechtes war vielfach die Vorausfetzung, Großes und technisch
Besseres als bisher zu leisten. Aber dieses verschärfte Sklavenrecht vergiftete mit seinen
Folgen ebenso das Familienleben der Sklaven wie das Verhältnis zum Herrn; es
führte ganz entmenschlichte Verhältnisse, barbarische Mißhandlungen der oft gefesselten
Sklaven herbei. Die Unternehmungen, die ganze Gesellschaft wurde durch die zunehmen—
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