Die Sitte und die Entstehung des Rechtes.
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Stamme, zuletzt dem Volke und der Menschheit Förderliche erscheint. Aber die erste Er—
fassung geschieht unmittelbar mit dem Gefühle und die letzte Ursache der Entstehung ist immer
das sittliche Urteil, ein pfychischer, einem gewissen Kreise gemeinsamer Vorgang.
Die Sitte ist die grundlegende äußere Lebensordnung der menschlichen Gesellschaft,
sie erstreckt sich auf alle äußeren Lebensgebiete, vor allem auch auf das wirtschaftliche.
Es ist deshalb angezeigt, gleich hier auf die auch für alle spätere Zeit ähnlich bleibende
volkswirtschaftliche Bedeutung der Sitte hinzuweisen. Wir sahen schon bei der Be—
sprechung der Bedürfnisse, wie ihre ganze Entwickelung auf der Sitte ruht; dement—
sprechend ist alle Untersuchung der Nachfrage eine Untersuchung von Sitten und Kon—
sumtionsgewohnheiten. Die Gestaltung der Hauswirtschaft ist durch die Sitte be—
herrscht; alle Arbeitsteilung kann nur an der Hand bestimmter Sitten zur Ausführung
ommen. Alle Unternehmungsformen vom Handwerk bis zum Großbetrieb, der Aktien—
gesellschaft, dem Kartell ruhen auf Gewohnheiten und Sitten; aller Handel und Markt—
verkehr, Geld und Kredit sind ein Ergebnis langsam sich bildender Sitten. Jede volks—
wirtschaftliche und sociale Beschreibung ist ein Stück Sittengeschichte. Die großen Fragen
der socialen und wirtschaftlichen Reform hängen mit der Möglichkeit und Schwierigkeit
der Umbildung der Sitten zusammen. Alles neue Recht ist in seinem Erfolge davon
abhängig, wie es zu den bestehenden Sitten, ihrer Zähigkeit oder Bildsamkeit paßt.
Wer das wirtschaftliche Leben ohne die Sitte begreifen, nur materiell, technisch, zahlen⸗
mäßig fassen will, wird immer leicht irren, er ergreift von dem wirtschaftlichen Vorgang
eben das nicht, was ihm Farbe und bestimmtes Gesicht giebt. Wie z. B. beim Arbeits⸗
verhältnis unter Umständen eine kleine Erhöhung oder Erniedrigung des Lohnes weniger
bedeutsam ist als die Sitte, wie, wo, wann, mit welchem Gelde gezahlt wird.
Die Sitte ist nicht das Sitktliche, aber sie ist der äußere und gesellschaftliche Anfang
desselben; sie ist und bleibt eine Offenbarung dessen, was den Menschen über das Tier
erhebt; sie ist aus dem geistig-sittlichen Schatze des Volkes geboren; sie stellt dem ein—
zelnen eine äußere Norm des Guten, des Schicklichen, des Wohlanständigen vor Augen,
sie bändigt die Willkür, den Egoismus; sie setzt den ungezügelten Reizen der momentanen
Lust feste Schranken, sie schlingt ein gemeinsames außeres Band um die Stammesgenosfen
und um die wechselnden Geschlechter, sie verknüpft die abrollenden Geschicke des materiellen
Lebens durch ihre Formen zu einem höheren geistigen Ganzen. Sie baut in die natür—
liche Welt die Welt der Konvention, aber auch die der Kultur hinein. Jede Sitte ist
historisch geworden, kann zur Unsitte werden; aber sie ist in ihren gefamten Außerungen
ein wesentlicher Gradmesser der geistigen und moralischen Kultur. In den Anfängen
des gesellschaftlichen Lebens ist es die Sitte, die vor Entstehung einer staatlichen Gewalt
und eines geordneten Strafrechts den Frieden aufrecht erhält, die rohen Ausbrüche der
Leidenschaft zurückhält und sühnt.
26. Die Entstehung des Rechtes und seine ältere Verbindung mit
der Sitte. In dem Maße, wie die Stämme etwas größer werden, wie Ungleichheit
des Berufes, des Besitzes und Ranges eintritt, wie eine Häuptlingsaristokratie sich bildet,
die patriarchalische Familienverfassung einzelne weit über die anderen emporhebt, fängt
die bloße Sitte an, nicht mehr auszureichen, um den Frieden in der Gesellschaft aufrecht
zu erhalten. Die Macht einzelner wird zur Gewalt und Gewaltthat; der Verletzte kann
sich nur helfen, indem er der Macht des Gegners eine größere entgegenstellt, indem er
die Angesehenen, die Häuptlinge zu Schiedsrichtern, oder indem er den ganzen Stamm
zu seiner Hülfe herbeiruft. Und indem diese beiden Elemente beginnen, die Ausführung
der gesellschaftlichen Regeln in ihre Hand zu nehmen, wird das Recht geboren.
Alles Recht erwächst aus der Sitte; wo es entsteht, giebt es bereits Regeln und
den Glauben an eine sittliche Regelung; aber sie ist vom Streit bedroht; die ver—
schiedenen Interessen sind aufeinander geplatzt oder drohen, sich nicht der Regel zu fügen.
Die vom Streit Geschädigten, die Verletzten, oft einzelne, oft wachsende Teile des ganzen
Stammes, suchen eine überlegene Gewalt zu schaffen, eine vorhandene zu veranlafsen, daß
sie zwangsweise aussühre, was den Frieden sichert, was im Gesamtinteresse unerläßlich
ist. Vollends dauernde Kämpfe gegen andere Stämme sind nur durchzuführen, wenn