30 — Britische Absatzgebiete und deutsche Kolonien —
ordentliche Beeinträchtigung unsere Ausfuhr, unsere See
schiffahrt und unser Außenhandel aus einer handelspoliti
schen Verschlechterung der Beziehungen zu Eroß-Vritannien
und seinen Kolonien erfahren würde. Eine solche Ver
schlechterung läßt sich aber nur dann vermeiden, wenn wir
in der Lage sind, sowohl von dem britischen Mutterlande
wie auch von seinen Kolonien Handelsverträge zu erwir
ken, welche mit dem System der Vorzugszölle aufräumen
und überhaupt jede neue Beeinträchtigung des deutschen
Wettbewerbes ausschließen?) Aber auch dieses Ziel kann
nur erreicht werden, wenn Groß-Britannien selbst sich als
besiegt erklären muß und seine Kolonien, anstatt ihnen Be
lohnungen für die geleistete Hilfe zu gewähren, dazu ver
anlaßt, ihrerseits die Konseguenzen aus der Niederlage des
Mutterlandes zu ziehen. Man erhebe nicht den Einwand,
daß der Besitz eines vergrößerten deutschen Kolonialreiches
unsere Ausfuhr für den Ausfall entschädigen kann, der
unter Umständen durch einen britischen Zollverein unserer
Industrie entstehen würde. Die Bedeutung des britischen
Weltreiches für unsere Industrie ist, wie die obigen Zahlen
zeigen, viel zu groß, als daß eine Erweiterung unseres
Kolonialbesitzes, so iiberaus wünschenswert diese auch er-
Z Hierher würde auch eine Beseitigung solcher englischer Maß
nahmen gehören, welche, wie präferentielle Ausfuhrzölle auf koloniale
Produkte, einen besonderen Schutz für die heimische englische In
dustrie bedeuten. So hat England während des Krieges einen Zoll
auf die Ausfuhr der westafrikanischen Palmkerne gelegt, welcher bei
der Verarbeitung der Palmkerne im Mutterlande zurück
vergütet wird. Hierdurch soll die englische Weiterverarbeitung
einen besonderen Schutz vor der ausländischen genießen. Es ist selbst
verständlich, daß eine derartige Maßnahme diejenigen Zweige un
serer weiterverarbeitenden Industrie, welche an dem Bezüge dieses
Rohstoffes interessiert sind, vor allen Dingen die Seifen- und Mar
garine-Industrie, auf das schwer st e schädigen müßte,
wenn sie im Frieden beibehalten würde.