IV.
Die Konkurrenzregülierung dureh die
Kartelle und die Trusts.
Alle Mittel der Ertragssteigerung, die der Konkurrenzkampf hervor*
gerufen hat, können auf die Dauer nicht die Existenz sichern. Die Unter
nehmungen, die zuerst die neuen Wege gehen, ziehen auch den größten
Vorteil aus ihrer Vorzugsstellung. Je allgemeiner aber die Mittel ange
wendet werden, desto mehr schwinden die Gewinnchancen und der Kampf
zwischen den gleich gut ausgerüsteten Unternehmungen muß überall dort
verderbliche Folgen zeitigen, wo es nicht möglich ist, durch stärkeres Be
tonen der gemeinsamen Interessen das Kampffeld zu beschränken, die
Preise mit den Kosten in Einklang zu bringen. Selbst die größeren durch
horizontale Kombination entstandenen Unternehmungen können, wie wir
sahen, die Kartellstützen auf die Dauer nicht entbehren, es sei denn, daß
sie einen Umfang angenommen haben, der ihnen eine marktbeherrschende
Stellung gibt, d. h. den Wettkampf nahezu ausschaltet. Die Entwicklung
drängt auf die Entstehung der Kartelle und Trusts hin als letzte Zufluchts
stätte in dem immer gewaltigeren Ringen um die Existenz. Das Kartell
läßt den Mitgliedern mehr oder minder weit gehende Selbständigkeit, es
ist eine Organisation auf der Basis des Vertrages. Der Trust hebt die
Selbständigkeit der einzelnen Unternehmungen auf, er ist eine Organisation
auf der Basis des Besitzes.
1. Die Kartelle.
a) Die allgemeinen Hindernisse der Kartellierung.
Man hat vielfach behauptet, unsere Kartelle könnten mit den mittel
alterlichen Zünften nicht verglichen werden.
Man hebt hervor, daß trotz mancherlei Ähnlichkeiten doch ein wesent
licher Unterschied zwischen den Zünften, ,,diesen Organisationen des