Full text : Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

Antwerpen.
Staatliche  oder  kommunale  Gebühren  werden  nicht  erhoben.
Die  Empfangnahme  der  Ware  vom  Schiffsbord  auf  den  Kai,  Überwachung ­
  und  Ablieferung  erfolgt  durch  bestimmte  private  Korporationen, ­
  die  sogen.  Nacies.  Offizielle  Tarife  bestehen  für  diese
Arbeiten  nicht;  die  Firmen  einigen  sich  mit  diesen  Korporationen
durch  Privatvertrag.  Große  Firmen  sind  deshalb  nicht  selten  in
der  Lage,  günstigere  Bedingungen  zu  erzielen,  als  andere.  Die
durchschnittlichen  Sätze  betragen  nach  den  ziemlich  übereinstimmenden ­
  von  hiesigen  Reedereien  angestellten  Erkundigungen:
a)  Empfangnahme  vom  Schiff  und  Aufstapelung  auf  dem
Kai  io  cts.  =  8  Pfg.  pr.  dz
b)  Bewachung  der  Ware  je  nach  der  Dauer.  (Ein  Mann
pro  Tag  4  frcs.,  pro  Nacht  ebensoviel.)
c)  Die  Ablieferung  vom  Kai  wird  zusammen  mit  den  Kosten
der  Abfuhr  bezahlt.  Fuhrlohn  vom  Kai  zum  Bahnhof,  zum
Lagerhaus  oder  zu  einem  anderen  Kai  wird  einschließlich
der  Abnahme  vom  Kai  auf  30—50  cts.  =  24—40  Pfg.  pr.  dz
je  nach  der  Entfernung  angegeben.
Eine  Aufstellung  aus  dem  Jahre  1904  gibt  als  Kosten  der
Aufladung  vom  Kai  auf  Lastwagen  10  cts.  =  8  Pfg.  pr.  dz  auf.
Für  Entladen  der  Eisenbahnwagen  und  Anbordbringen  der
Ware  wird  folgender  Tarif  angegeben:

Zement
Eisenschienen  in  Partien  von  mindestens
100  Tonnen
Eisen,  Eisenschwellen  .  .  .
Draht,  Bolzen,  Nägel  .  .  .
Schienen  in  kleinen  Partien  .
Starke  Eisenbleche  ....
Papier,  Farben
Phosphate,  Pottasche  .  .  .
Holzstoff,  Mehl  usw.  .  .  .
Feine  Eisenbleche  ....
Korn,  Öl,  Kaffee,  Wein,  Tabak,  Eisenwaren, ­
  Stahlwaren,  Glaswaren,  sonstige ­
  Waren
Spiegelglas,  Möbeln,  Marmor  .  .  .

Vom  Eisen-  Vom  Eisenbahnbahnwagen ­
  wagen  auf  Lastfuhren
unmittelbar  heranschaffen  und  an

an  Bord
dz
3,2—4  pfg.

Bord  bringen
dz
16  Pfg.

3,2—4

JJ

16

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16  „

4,8

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6

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