Full text : Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

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Asphalt,  lose  Erdnüsse,  Kopfsteine,  Quebrachoholz,  Tran  (lose  in
Tankschiffen  und  in  Fässern),  Borax,  Baumwollsaat,  Blechabfälle
in  Ballen,  frische  Fische,  Kieserit,  loses  Magnesit  (Manganerz),
Gips  in  Säcken,  Eisenvitriol.
Nacht-,  Sonn-  und  Feiertagsarbeit,  sowie  durchgearbeitete
Pausen  werden  mit  i,—  Mk.  pro  Stunde  bezahlt.  Als  Nachtarbeit
gilt  die  Arbeit  in  der  Zeit  von  6  Uhr  abends  bis  6  Uhr  morgens.
Bezahlt  wird  nur  die  wirklich  gearbeitete  Zeit.  Unterbrechungen,
die  nicht  durch  Verschulden  der  Arbeiter  herbeigeführt  sind,
werden  als  gearbeitete  Zeit  betrachtet.  Die  Zeit  bis  zu  30  Minuten
wird  mit  0,50  Mk.  bezahlt,  über  30  Minuten  mit  1,—  Mk.
Der  Schluß  der  Überstunden-,  Nacht-,  Sonn-  und  Feiertagsarbeit ­
  kann  vom  Arbeitgeber  jederzeit  verfügt  werden.  Den  für
Sonntagsarbeit  neuangenommenen  Arbeitern  wird  ein  Mindestverdienst ­
  von  3,50  Mk.,  ebenso  den  für  Nachtarbeit  neuangenommenen ­
  Arbeitern  ein  solcher  von  5,—  Mk.  garantiert.
Bei  allen  im  Strom,  an  der  Südseite  und  elbabwärts,  unterhalb ­
  Altonaer  Fischmarkt  liegenden  Schiffen  wird,  soweit  die
Benutzung  eines  Beförderungsmittels  zwischen  der  Annahmestelle
und  der  Arbeitsstelle  notwendig  ist,  einmal  für  die  Tag-  wie  für
die  Nachtschicht  —  Sonn-  und  Feiertags  zweimal  —  freie  Beförderung ­
  an  und  von  Bord  gewährt  oder  das  entsprechende  Fahrgeld ­
  gezahlt.
Arbeitszeit.
a)  Tagschicht.
Als  voller  Tag  gilt  die  Arbeitszeit  von  6  Uhr  morgens  bis
6  Uhr  abends  mit  einer  Frühstückspause  von  8  bis  8Y2  Uhr  und
einer  Mittagspause  von  12  bis  i J / 2  Uhr.
Als  halber  Tag  gilt  die  Arbeitszeit  von  6  bis  1U/2  Uhr  vormittags ­
  oder  von  i 1 / 2  bis  6  Uhr  nachmittags.
Als  dreiviertel  Tag  gilt  die  Zeit  von  9  Uhr  morgens  bis
6  Uhr  abends,  mit  einer  Mittagspause  von  12  bis  D/g  Uhr.
Die  Arbeiter  der  Tagschicht  können  zu  Überstunden  bis
9  Uhr  abends  herangezogen  werden,  mit  einer  halbstündigen
Arbeitspause  von  6  bis  6 1 / 2  Uhr.
Wird  die  Mittagspause  durchgearbeitet,  so  gilt  der  ganze  wie
der  drei  viertel  Tag  um  2  Uhr  als  voll,  und  die  gearbeitete  Zeit
zwischen  2  und  6  Uhr  w r ird  mit  0,65  Mk.  pro  halbe  Stunde  bezahlt. ­
  Ist  kein  voller  Tag  zu  bezahlen,  so  wird  für  die  durchgearbeitete ­
  Mittagspause  1,95  Mk  vergütet.
            
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