Vorschläge für die Ernennung von Handelsrichtern. 245
vorhanden, wenn die Gesellschaft oder juristische Perfon
eine Niederlassung im Gerichtsbezirk hat. Dagegen ist
für frühere Kaufleute an der bisherigen Beschränkung des
Wohnsihes im Gerichtsbezirke festgehalten. Übrigens hat
die Bestimmung des Abs. 2 nur instruktionellen Charakter,
so daß ihre Nichtbeachtung nicht die Unwirlsamkeit einer
Ernennung zum Handelsrichter zur Folge hat.
8114.
An Seeplätzen können Handelsrichter auch aus
dem Kreise der Schiffahrtskundigen ernannt werden.
8115.
Die Handelsrichter sind vor ihrem Amtsantritte
auf die Erfüllung der Obliegenheiten des ihnen
übertragenen Amts eidlich zu verpflichten.
8 116.
Die Handelsrichter haben während der Dauer
ihres Amts in Beziehung auf dasselbe alle Rechte
und Pflichten richterlicher Beamten.
8 117.
Ein Handelsrichter ist seines Amts zu entheben,
wenn er eine der für die Ernennung erforderlichen
Eigenschaften nachträglich verlier.
Die Enthebung erfolgt durch den ersten Zivil—
senat des Oberlandesgerichts nach Anhörung des
Beteiligten.