Object: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

11. Nationale Pflichten der Banken und der Kapitalisten im Kriegsfälle. 307 
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vergessen, daß eine jede neue Schwächung der Börsen durch gesetzgeberische Eingriffe 
eine Abrüstung der nationalen Wehrkraft bedeutet, die sich im Kriegsfälle bitter 
rächen würde. 
Wie schon aus vorstehenden Betrachtungen hervorgeht, wird es sich im Kriegs 
fall um die Befriedigung zweier ganz verschiedener Bedürfnisse handeln. 
Zunächst um einen plötzlich stark anschwellenden und dann allmählich wieder 
zurückflutenden Bedarf an Geldumlaufsmitteln. Er wird, wenn alle wirtschaftlichen 
Faktoren schon zu Friedenszeiten solide und weitsichtig gewirtschaftet haben, mit Hilfe 
des Kriegsschatzes und der Reichsbank leicht zu decken sein, ohne daß Erschütterungen 
entstehen. 
Sodann wird es sich um die Beschaffung größerer, ja sehr großer Summen für 
die fortlaufenden Kriegsausgaben auf dem Anleihewege handeln, und hierbei kann es 
sich weniger um die Beschaffung von Geld als um die Inanspruchnahme von Kredit 
handeln. 
Daß die Reichsregierung diesen Kredit ebensowohl im deutschen Inland wie in 
dem am Kriege nicht beteiligten Auslande in reichem Maß genießen wird, darf als 
sicher angenommen werden. Für die deutschen Kapitalisten, die sich an deutschen 
Kriegsanleihen beteiligen möchten, wird es aber darauf ankommen, ob das in Frie 
denszeiten bestandene Kreditsystem auch unter den durch einen Kriegsfall veränderten 
Verhältnissen stichhält; denn nur wenn der Kredit im Lande unerschüttert erhalten 
bleibt, wird eine Geldkrisis vermieden und Geld nicht so teuer werden, daß auch das 
inländische Kapital sich an den neuen Anleihen in größerem Maße beteiligen kann. 
Hier wird es sich zeigen, ob auch in Friedenszeiten jedermann feine nationale Pflicht, 
nicht überschuldet zu sein, erfüllt hat; ob namentlich nicht zu viel Kredit im Ausland 
in Anspruch genommen worden ist, und ob die Banken und sonstigen Kreditgeber 
auch in der Kreditgewährung Maß und Ziel gehalten haben .... 
Ist aber erst einmal der Übergang von Friedens- zu Kriegsverhältnissen auf 
dem Geldmarkt und im Kreditwesen überstanden, so ist zu beachten, daß das Unglück 
eines über Deutschland hereinbrechenden modernen Krieges binnen kurzem durch Ent 
ziehung der zum Heeresdienst einberufenen Arbeitskräfte, durch Unterbindung des 
Exports, durch Störung der Schiffahrt usw. ein derartiges Zurückfluten des wirt 
schaftlichen Lebens herbeiführen muß, daß überall im Lande Kapitalien, welche bisher 
für Betriebsmittel und für die Abwickelung von Handelsgeschäften Verwendung 
fanden, ganz von selbst für eine ganze Reihe von Kriegsanleihen disponibel werden. 
Dann tritt der Zeitpunkt ein, wo nicht nur aus nationalem Pflichtgefühl, sondern 
weil eine bessere Verwendung nicht zu finden ist, einheimische Kriegsanleihen willige 
Aufnahme finden. — 
Die vorstehenden Ausführungen lassen sich dahin zusammenfassen: Jedermann, 
insbesondere auch die Banken und die Kapitalisten, haben schon in Friedenszeiten 
ernst zu nehmende nationale Pflichten in bezug auf die Verwaltung und Verwendung 
von Kapitalien zu erfüllen. Sind diese Pflichten außer acht gelassen, überrascht uns 
der Krieg in einem dem Auslande zu sehr verschuldeten Zustande und genießen wir 
in bezug auf eine glückliche Durchführung des Krieges nicht genug Kredit, so würde es 
nichts nützen, daß die Banken und die Kapitalisten sich erst bei Ausbruch eines 
Krieges ihrer nationalen Pflichten erinnerten; denn es würde ihnen dann an den 
disponiblen Mitteln zur Betätigung ihres guten Willens fehlen. Das wirtschaftliche 
Leben kann nicht in steter Kriegsbereitschaft verharren, aber es kann doch dafür 
gesorgt werden, daß uns auch in wirtschaftlicher Beziehung das nationale Unglück 
eines Krieges nicht ungerüstet überrascht.
	        
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