11. Nationale Pflichten der Banken und der Kapitalisten im Kriegsfälle. 307
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vergessen, daß eine jede neue Schwächung der Börsen durch gesetzgeberische Eingriffe
eine Abrüstung der nationalen Wehrkraft bedeutet, die sich im Kriegsfälle bitter
rächen würde.
Wie schon aus vorstehenden Betrachtungen hervorgeht, wird es sich im Kriegs
fall um die Befriedigung zweier ganz verschiedener Bedürfnisse handeln.
Zunächst um einen plötzlich stark anschwellenden und dann allmählich wieder
zurückflutenden Bedarf an Geldumlaufsmitteln. Er wird, wenn alle wirtschaftlichen
Faktoren schon zu Friedenszeiten solide und weitsichtig gewirtschaftet haben, mit Hilfe
des Kriegsschatzes und der Reichsbank leicht zu decken sein, ohne daß Erschütterungen
entstehen.
Sodann wird es sich um die Beschaffung größerer, ja sehr großer Summen für
die fortlaufenden Kriegsausgaben auf dem Anleihewege handeln, und hierbei kann es
sich weniger um die Beschaffung von Geld als um die Inanspruchnahme von Kredit
handeln.
Daß die Reichsregierung diesen Kredit ebensowohl im deutschen Inland wie in
dem am Kriege nicht beteiligten Auslande in reichem Maß genießen wird, darf als
sicher angenommen werden. Für die deutschen Kapitalisten, die sich an deutschen
Kriegsanleihen beteiligen möchten, wird es aber darauf ankommen, ob das in Frie
denszeiten bestandene Kreditsystem auch unter den durch einen Kriegsfall veränderten
Verhältnissen stichhält; denn nur wenn der Kredit im Lande unerschüttert erhalten
bleibt, wird eine Geldkrisis vermieden und Geld nicht so teuer werden, daß auch das
inländische Kapital sich an den neuen Anleihen in größerem Maße beteiligen kann.
Hier wird es sich zeigen, ob auch in Friedenszeiten jedermann feine nationale Pflicht,
nicht überschuldet zu sein, erfüllt hat; ob namentlich nicht zu viel Kredit im Ausland
in Anspruch genommen worden ist, und ob die Banken und sonstigen Kreditgeber
auch in der Kreditgewährung Maß und Ziel gehalten haben ....
Ist aber erst einmal der Übergang von Friedens- zu Kriegsverhältnissen auf
dem Geldmarkt und im Kreditwesen überstanden, so ist zu beachten, daß das Unglück
eines über Deutschland hereinbrechenden modernen Krieges binnen kurzem durch Ent
ziehung der zum Heeresdienst einberufenen Arbeitskräfte, durch Unterbindung des
Exports, durch Störung der Schiffahrt usw. ein derartiges Zurückfluten des wirt
schaftlichen Lebens herbeiführen muß, daß überall im Lande Kapitalien, welche bisher
für Betriebsmittel und für die Abwickelung von Handelsgeschäften Verwendung
fanden, ganz von selbst für eine ganze Reihe von Kriegsanleihen disponibel werden.
Dann tritt der Zeitpunkt ein, wo nicht nur aus nationalem Pflichtgefühl, sondern
weil eine bessere Verwendung nicht zu finden ist, einheimische Kriegsanleihen willige
Aufnahme finden. —
Die vorstehenden Ausführungen lassen sich dahin zusammenfassen: Jedermann,
insbesondere auch die Banken und die Kapitalisten, haben schon in Friedenszeiten
ernst zu nehmende nationale Pflichten in bezug auf die Verwaltung und Verwendung
von Kapitalien zu erfüllen. Sind diese Pflichten außer acht gelassen, überrascht uns
der Krieg in einem dem Auslande zu sehr verschuldeten Zustande und genießen wir
in bezug auf eine glückliche Durchführung des Krieges nicht genug Kredit, so würde es
nichts nützen, daß die Banken und die Kapitalisten sich erst bei Ausbruch eines
Krieges ihrer nationalen Pflichten erinnerten; denn es würde ihnen dann an den
disponiblen Mitteln zur Betätigung ihres guten Willens fehlen. Das wirtschaftliche
Leben kann nicht in steter Kriegsbereitschaft verharren, aber es kann doch dafür
gesorgt werden, daß uns auch in wirtschaftlicher Beziehung das nationale Unglück
eines Krieges nicht ungerüstet überrascht.