Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

l68 Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u die Reformbestrebungen. 
Schragens durch den Ältermann eröffnet. Bei jedem Artikel wurden 
dann die seit der letzten Versammlung in Bezug auf ihn vorge- 
kommenen Übertretungen und Ausschreitungen mitgetheilt und 
über die Schuldigen die Strafe verhängt. Wichtigere Angelegen 
heiten, ohne dass indess ihr Charakter im Schrägen angegeben ist, 
blieben der Entscheidung des Amtsherrn Vorbehalten (Art. 59)- 
Hiernach kamen dann alle Differenzen und sonstigen Reibungen 
zwischen den Genossen zur Sprache, die soweit als möglich güt 
lich beigelegt oder mit Strafen gesühnt wurden. Wer sich dein 
Urtheile des Amts nicht fügen wollte, hatte die Möglichkeit sein 
Recht vor dem Amtsherrn zu suchen, sowie auch alle Kriminal 
sachen (Blut und Blaw, wie auch Schult und a7tdere Sachefi, so 
nicht wegen des Amtes und ihres Schragens herrühre7t) und 
Schuldsachen von vornherein der Kompetenz des Vogtes unter 
standen. Die Strafgebühren wurden entweder gleich bezahlt oder 
durch den sogen. Umlaufer, wohl der jüngste Meister, einkassirt. 
Sie wurden in eine besondere Büchse gethan, zu der der Älter 
mann allein den Schlüssel hatte. An die Erledigung der geschäft 
lichen Angelegenheiten knüpfte sich dann das Gelage, ob eine 
feierliche Mahlzeit oder ein einfacher Biertrunk, ergiebt sich aus dein 
Schrägen nicht. Während der Dauer der Versammlung den An 
stand zu wahren, keinen Genossen zu beleidigen, dem Ältermann 
Ehrerbietung zu bezeugen u. s. w., verstand sich von selbst 
(Art. 51—70)’. 
Indess nicht nur nach innen erfreute das Amt sich einer stram 
meren Organisation; auch sein Auftreten nach aussen war fester 
geregelt. Neben den fiskalischen Leistungen, deren schon gedacht 
wurde, lagen dem Amte auch kriegerische Pflichten ob. Es hatte 
von jeher seine Mitglieder bewaffnet zur Vertheidigung der Festung 
und zum Ausrücken ins Feld stellen müssen, und wir wissen, dass 
die jungen Handwerksmeister und Gesellen so gut ihren Mann 
standen als die Berufsmilitärs, denen nur zu oft der schöne Muth, 
den die Verfechtung einer guten Sache verleiht, fehlte. 
Schrägen von 1625 hebt ausdrücklich hervor, dass bei der jüngste’’ 
Belagerung — es kann wohl nur die schwedische von 
gemeint sein — das Amt der Weber ebenfalls seine Tapferkeh 
erwiesen hätte, „auch Í7i jÜ7tgster Belageru7ig sich wie rcchi 
1 Eine anschauliche SchUderung derartiger Zusammenkünfte bietet 1 h. Schraíí ^ 
in „Eine Morgensprache und Höge des Reepschläger-Amtes zu Hamburg im Jahre id* 
in „Aus Hamburgs Vergangenheit“, ed. K. Koppmann. i. Folge, S. 149 183.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.