Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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zu werden pflegen *), aus der sie binnen zwei — längstens 
drei Jahren ihre Entlassung finden müssen, können während 
eines solchen Zeitraumes in den seltensten Fällen gebessert, 
werden, ja manche Anzeichen sprechen sogar dafür, dass die 
Verderbnis der Angehaltenen, eher zu- als abnimmt. 
Es sind die Zwangsarbeitsanstalten in der letzten Zeit 
vielfach der Schauplatz von Widersetzlichkeit, ja selbst von 
*) In unserer Abhandlung „Die Polizeiaufsicht nach österreichischem 
Rechte" S. 96 ff. haben wir nach einem, uns von der Direction der 
königlich böhmischen Laudeszwangsarbeitsanstalt zu Prag zur Verfügung 
gestellten statistischen Ausweise, zu constatieren vermocht, dass unter 228 
Zwänglingen, die zu Anfang des Monats Juli 1893 daselbst detiniert 
waren, vorbestraft waren: 
Nunmehr liegt uns ein Verzeichnis der zweiten (größeren) könig 
lich böhmischen Landeszwangsarbeitsanstalt in Pardubic vor, welches 
die Annahme, dass eine Besserung der an solche Anstalten überstellten 
Personen möglich wäre, noch zweifelhafter erscheinen lässt. 
Von 543 im Jahre 1893 in der genannten Anstalt detinierten 
Zwänglingen waren vorbestraft: 
Durchschnittlich entfallen ans einen Zwängling nicht weniger als 
Hier vermag wohl eine Besserung durch eine 2—3jührige Anhaltung 
in Zwangsarbeitshause nicht erzielt werden. 
48 Zwänglinge 1—10 mal, 
69 
45 
25 
17 
9 
3 
5 
3 
3 
1 
91-100 
sogar 108 
21—30 
31—40 
41—50 
51—60 
61-70 
71-80 
142 Zwänglinge 1—10 mal, 
130 „ 11—20 
86 „ 21—30 
67 „ 31—40 
12 " 81—90 
2 „ 91—100 
8 „ über 100 
28 Vorbestrafungen!
	        
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