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zu werden pflegen *), aus der sie binnen zwei — längstens
drei Jahren ihre Entlassung finden müssen, können während
eines solchen Zeitraumes in den seltensten Fällen gebessert,
werden, ja manche Anzeichen sprechen sogar dafür, dass die
Verderbnis der Angehaltenen, eher zu- als abnimmt.
Es sind die Zwangsarbeitsanstalten in der letzten Zeit
vielfach der Schauplatz von Widersetzlichkeit, ja selbst von
*) In unserer Abhandlung „Die Polizeiaufsicht nach österreichischem
Rechte" S. 96 ff. haben wir nach einem, uns von der Direction der
königlich böhmischen Laudeszwangsarbeitsanstalt zu Prag zur Verfügung
gestellten statistischen Ausweise, zu constatieren vermocht, dass unter 228
Zwänglingen, die zu Anfang des Monats Juli 1893 daselbst detiniert
waren, vorbestraft waren:
Nunmehr liegt uns ein Verzeichnis der zweiten (größeren) könig
lich böhmischen Landeszwangsarbeitsanstalt in Pardubic vor, welches
die Annahme, dass eine Besserung der an solche Anstalten überstellten
Personen möglich wäre, noch zweifelhafter erscheinen lässt.
Von 543 im Jahre 1893 in der genannten Anstalt detinierten
Zwänglingen waren vorbestraft:
Durchschnittlich entfallen ans einen Zwängling nicht weniger als
Hier vermag wohl eine Besserung durch eine 2—3jührige Anhaltung
in Zwangsarbeitshause nicht erzielt werden.
48 Zwänglinge 1—10 mal,
69
45
25
17
9
3
5
3
3
1
91-100
sogar 108
21—30
31—40
41—50
51—60
61-70
71-80
142 Zwänglinge 1—10 mal,
130 „ 11—20
86 „ 21—30
67 „ 31—40
12 " 81—90
2 „ 91—100
8 „ über 100
28 Vorbestrafungen!