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Âontroíe, sie werde die Arbeitgeber veranlassen, es mit den
Abzügen nicht zu bunt zn treiben. Einen speziellen Werth
hatten die Abzugsnoten für den Einzelsticker, der nun voi
der Willkür des Ferggers geschützt war.
In der That schien die Maßregel einige Scheu vor der
alten Abzugswirthschaft zu erzielen, wenigstens wurde selbst
an einer Versammlung der nicht ohne Grund mit Abzügen
hie und da besonders gesegneten Vorarlberger Sticker im
Jahre 1887 öffentlich anerkannt, daß es in Bezug auf Ab
züge besser geworden sei. Nach und nach verschwand die
anfängliche Scheu wieder; man trieb in die alten Zustünde
hinein, welche jetzt um so gefährlicher waren, als sie — wie
schon erwähnt — auch faktisch ans .eine Umgehung des
Minimallohnes hinausliefen. Die Klagen ertönten um so
energischer, als man vermöge der Kontrole seit der Verbands
gründung den ganzen Umfang des Unwesens übersehen konnte,
während man früher nicht in dieser Lage war. An mehr
als einer Delegirtenversanunlung wurden Anläufe gemacht,
Ordnung i» die Sache zu bringen. Von vorarlbergischer
Seite war z. B. der etwas sonderbare Antrag eingebracht
worden, daß nur noch Abzüge von Fr. 5 an sollten gestattet
sein. Man wollte damit den kleinen Abzügen den Garaus
machen, hätte aber in Wirklichkeit nur den Retourwaaren-
schtvindel großgezogen, abgesehen von der totalen inneren
Rechtlosigkeit einer solchen Bestimmung. Es tauchten auch
Vorschläge auf, die Abzüge überhaupt zu verbieten. Man
begründete den Vorschlag damit, daß die Arbeitgeber alsdann
vorsichtiger in der Auswahl der Arbeitnehmer und daß diese
mehr darauf sehen würden, tadellose Waare zn liefern, da
sie sonst Arbeitslosigkeit riskirten.
Im Sommer 1890 nahm das Zentralkomite auch dieses
Postulat an Hand, indem es der Delegirtenversanunlung
vom 1. August beantragte, spezielle Experten über das Ab-