Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

Nachahmung  von  Mustern  liegt  auch  dann  vor,  wenn
dieselben  zwar  nicht  absolut  genau,  aber  doch  so  kopirt  sind,
das;  nach  dein  Ermessen  des  Fachgerichts  eine  Umgehung
der  Vorschriften  über  Musterschutz  und  Täuschung  bezweckt
werden  wollte.
§  2.  In  gleicher  Weise  machen  sich  die  Perbandsmitglieder ­
  der  Uebertretung  der  Vorschriften  über  'Musterschutz
schuldig,  wen»  sie  mittelst  fremder,  anvertrauter  Cartons
Waare  für  eigene  Rechnung  oder  für  Drittpersonen  erstellen.
§  3.  Den  Nachweis  über  das  Datum  der  Schaffung
eines  Musters  leisten  im  Streitfälle  das  geordnet  geführte
Waarenausgabe-(Fergger-)Buch,  die  Musterbücher  und  Cartons,
welche  die  Parteien  kit  Experten  des  Fachgerichts  ans
Verlangen  in  ihren  eigenen  Geschäftslokalitäten  vorzulegen
haben.
§  4.  Von  etablirten  Zeichnern  gekaufte  Dessins  müssen
das  Datum  des  Ankaufs  und  deren  Firmastempel  tragen,
um  als  Beweismittel  in  solchen  Füllen  Gültigkeit  zu  haben,
wo  Differenzen  zwischen  verschiedenen  Firmen  dadurch  entstehen, ­
  daß  ein  Zeichner  mehreren  derselben  das  gleiche  Dessin
abgegeben  hat.  Die  Namen  solcher  Zeichner  sollen  im  Perbandsorgan ­
  veröffentlicht  werden.
§  5.  Zur  Beurtheilung  aller  zwischen  Perbandsmitgliedern ­
  vorkommenden  Streitfälle  betr.  Nachahmung  von
Mnsterit  wird  ein  Fach-  resp.  Schiedsgericht,  dem  die  nöthigen
Experten  beigegeben  sind,  eingesetzt;  dasselbe  beurtheilt  alle
Fälle  abschließlich.
Die  Funktionen  des  Gerichts  und  der  Experten  werden
durch  eine  spezielle  Instruktion  festgestellt.
§  6.  Das  Fachgericht  stellt  den  Thatbestand  der  Musternachahmung
  fest  und  urtheilt  über  den  der  Klagpartei  zuzusprechenden ­
  Schadenersatz.
Dasselbe  unterbreitet  dein  Zentralkomite  seine  Anträge
auf  Bnßenerkanntniß,  eventuell  Ausschluß  ans  dem  Verband.
            
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