Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

E.  Reklamationen.
§  19.  Reklamationen  wegen  Zahlungsaufforderungen
siud  ausschließlich  an  den  Aussteller  derselben,  den  Zcntralaktuar
  als  Rechnungsführer  des  Verbandes,  zu  stellen.

Titel  XIV.
WeröandsKoulrote  und  Ilntersuchungswesen.
A.  Die  Kontrotargane.
§  1.  Als  Äontrolorgaue  funktioniren  der  Sektivnsvorstaud,
  die  Sektiouskounuission,  die  Kontrolkommissiou  und
der  V  erb  a  nd  s  i  n  s  p  e  k  t  o  r.
§  2.  Die  allgemeine  Neberwachung  der  Handhabung
der  Kontrole  in  den  Sektionen  ist  Sache  des  Zentralkomites.
resp.  seiner  Organe.
a)  Der  Sekti  o  n  s  v  orst  and.
§  3.  Der  Sektionsvorstand  vertritt  gegenüber  den  Sektionsmitgliedern
  das  Zeutralkomite  als  oberste  Kontrolbehörde;
er  ordnet  den  Vollzug  aller  bezüglichen  Weisungen  und  Verordnungen ­
  an  und  ist  für  denselben  gegenüber  dem  Zentralkomite
  verantwörtlich.
§  4.  Er  besorgt  die  Ueberwachnng  der  Controleure  und
vergewissert  sich  durch  persönliche  Nachschau,  ob  den  Verbandsvorschriften ­
  wirklich  nachgelebt  und  im  Speziellen,  ob  die  Beiträge ­
  in  die  Sektions-  und  Zentralkasse  in  richtiger  Weise
eingezogen  und  verwendet  werden.  Er  sorgt  ferner  dafür,  daß
die  Untersuchungen  und  Strasabwandlungen  ihre  vorschriftsgemäße
  Erledigung  finden.
b)  Die  Sektionskoinmission.
§  5.  Die  Sektionskommission  unterstützt  den  Sektionsvorstand ­
  iil  der  Ausübung  dieser  Obliegenheiten  lind  erläßt
die  nöthige  Instruktion  für  die  Kvntrolkominission.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.