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Man verfiel daher auf das System einer Aufspaungebühr
per Stickete, von der Voraussetzung ausgehend, je weniger
Stiche ein Muster enthalte, d. h. je geringer es sei, um so
häufiger müsse die Aufspanngebühr bezahlt werden, wodurch
für geringe Muster sich von selbst ein genügender Zuschlag
ergeben würde. Das Zentralkomite formulirte Ende Februar
einen Antrag auf dieser Basis, der also lautete:
Erster^Vor- 1. ßg ļci eine Aufspanngebühr per Stickete von Fr. 1
)a * zu bezahlen, sofern sie 5000 Stich und darunter zähle.
2. Es gelte diese Zulage für alle Rapporte gleichmäßig.
3. Dieselbe beziehe sich aus Stoffbreiten bis zu 125 cm
inklusive; solche von 125—200 cm sollen die lO/z-fache nud
diejenigen von über 200 cm die doppelte Znschlagstaxe ent
richten.
Der Antrag wurde von der Kaufmannschaft am 11. März
mit großer Mehrheit verworfen, obwohl von führender Seite
der Korporation eindringlich zur Annahme ermahnt wurde.
Der Entscheid erregte in Kreisen der Arbeitnehmer Verstimmung
und nicht weniger bei der Zentralleitung. Deren Sprecher
erklärte in der Delegirtenversammlnng vom 29. Mürz: „Das
Zentralkomite sei sich bewußt gewesen, daß etwas geschehen
müsse. Die fortwährende Musterverschlechternng bezwecke nichts
anderes, als eine erfolgreiche Umgehung des Minimallohnes.
Ihr könne man nur durch die Klassifikation abhelfen. Der
Sticker verdiene zur Zeit bei schlechten Vi astern höchstens
Fr. 2. 70, der Fabrikant aber arbeite mit Schaden. Diese
Zustände dürften nicht andauern, sonst treibe man dem binine
zu. Die Haltung der Kaufmannschaft sei tief zu bedauern,
weil schädlich und kurzsichtig."
Vor- Das Zentralkomite erhielt dann den Auftrag, eine andere
Vorlage auszuarbeiten. Dasselbe machte sich neuerdings an
die Arbeit und brachte im Lause des Juni einen neuen An
trag ein. Derselbe stellte eine Aufspanngebiihr von Fr. 2 fest,
wollte dagegen den Minimallohn um 2 Cts. reduzireu. Der