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5- Die Ausgabe langfristiger Obligationen (Pfandbriefe).
Die Ausgabe von Obligationen (Pfandbriefen), die von seiten des
Gläubigers unkündbar sind, vom Emittenten aber jederzeit, bzw.
auf Grund eines vorher festgesetzten Tilgungsplanes zurückgezahlt werden
können, erfolgt — abgesehen von den Schuldverschreibungen industrieller
Unternehmungen lstehe hierüber den Abschnitt „Industrie-Obligationen")
— in der Hauptsache durch öffentlichrechtliche Bodenanstalten (Rit
terschaften, Landschaften), die dem ländlichen Kredit dienen, und durch
Hypothekenbanken, die gleiche Dienste dem städtischen Grundbesitz zu
leisten haben. Der Kredit, den diese Institute durch hypothekarische Be-
leihung von Grundstücken gewähren, ist l a n g s r i st i g. Auf Grund der
erworbenen Hypotheken erfolgt die Ausgabe von Pfandbriefen.
Durch Verkauf von Hypothekenbankpfandbriefen und Kommnnalobligatio-
nen — das sind Obligationen, die die Hypothekenbank auf Grund von
Darlehen, die sie Kommunen und Kommnnalverbänden gewährt, aus
gibt — zieht die Hypothekenbank Sparkapitalien an sich, die sie dem Hy
pothekar- und Kommunalkredit zuführt.
Das Hypothekenbankgesetz will Schuldner und Gläubiger schützen: den
Schuldner, indem die allgemeinen Darlehnsbedingungen der Bank der
Genehmigungspflicht unterliegen; den Gläubiger durch Abgren
zung des Geschäftskreises der Hypothekenbank und durch Deckungsvor
schriften (Höhe der Beleihung usw.).
Bei jeder Hypothekenbank J ) ist (§ 29 des Hypothekenbankgesetzes) durch
die staatliche Aufsichtsbehörde ein Treuhänder zu bestellen. Dieser
hat darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige Deckung für die Pfandbriefe
vorhanden ist, nicht dagegen hat er zu prüfen, sofern der Wert der be
st Literatur: I. Budde, Beiträge zum Reichs-Hypothekenbankgesetz.
Berlin 1910. Dannenbaum, Deutsche Hypothekenbanken. Berlin 1910.
P. E h r l i ch. Das Rcichs-Hypothekenbankgesetz in seiner wirtschaftlichen Be
deutung. Berlin 1909. H. Franke nberg, Die gemischten und die reinen
Hypothekenbanken in Deutschland. Leipzig 1910. H. Göppert, Hypotheken
bankgesetz vom 18. Juli 1899. Textausgabe mit Anmerkungen. 2. Aufl. Berlin
1911. Arthur Nußbaum, Deutsches Hypothekenbankwescn. 2. Aufl. Tü
bingen 1921. E. S o n t a g , Die Gründung einer Industrie-Hypothekenbank.
Kattowitz 1909. Fritz Terhalle, Die Kreditnot am städtischen Grundstücks
markt. Jena 1916. Paul Voigt, Mündelsicherheit der Hypothekenbank-
Pfandbriefe. Berlin 1901.