Object: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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5- Die Ausgabe langfristiger Obligationen (Pfandbriefe). 
Die Ausgabe von Obligationen (Pfandbriefen), die von seiten des 
Gläubigers unkündbar sind, vom Emittenten aber jederzeit, bzw. 
auf Grund eines vorher festgesetzten Tilgungsplanes zurückgezahlt werden 
können, erfolgt — abgesehen von den Schuldverschreibungen industrieller 
Unternehmungen lstehe hierüber den Abschnitt „Industrie-Obligationen") 
— in der Hauptsache durch öffentlichrechtliche Bodenanstalten (Rit 
terschaften, Landschaften), die dem ländlichen Kredit dienen, und durch 
Hypothekenbanken, die gleiche Dienste dem städtischen Grundbesitz zu 
leisten haben. Der Kredit, den diese Institute durch hypothekarische Be- 
leihung von Grundstücken gewähren, ist l a n g s r i st i g. Auf Grund der 
erworbenen Hypotheken erfolgt die Ausgabe von Pfandbriefen. 
Durch Verkauf von Hypothekenbankpfandbriefen und Kommnnalobligatio- 
nen — das sind Obligationen, die die Hypothekenbank auf Grund von 
Darlehen, die sie Kommunen und Kommnnalverbänden gewährt, aus 
gibt — zieht die Hypothekenbank Sparkapitalien an sich, die sie dem Hy 
pothekar- und Kommunalkredit zuführt. 
Das Hypothekenbankgesetz will Schuldner und Gläubiger schützen: den 
Schuldner, indem die allgemeinen Darlehnsbedingungen der Bank der 
Genehmigungspflicht unterliegen; den Gläubiger durch Abgren 
zung des Geschäftskreises der Hypothekenbank und durch Deckungsvor 
schriften (Höhe der Beleihung usw.). 
Bei jeder Hypothekenbank J ) ist (§ 29 des Hypothekenbankgesetzes) durch 
die staatliche Aufsichtsbehörde ein Treuhänder zu bestellen. Dieser 
hat darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige Deckung für die Pfandbriefe 
vorhanden ist, nicht dagegen hat er zu prüfen, sofern der Wert der be 
st Literatur: I. Budde, Beiträge zum Reichs-Hypothekenbankgesetz. 
Berlin 1910. Dannenbaum, Deutsche Hypothekenbanken. Berlin 1910. 
P. E h r l i ch. Das Rcichs-Hypothekenbankgesetz in seiner wirtschaftlichen Be 
deutung. Berlin 1909. H. Franke nberg, Die gemischten und die reinen 
Hypothekenbanken in Deutschland. Leipzig 1910. H. Göppert, Hypotheken 
bankgesetz vom 18. Juli 1899. Textausgabe mit Anmerkungen. 2. Aufl. Berlin 
1911. Arthur Nußbaum, Deutsches Hypothekenbankwescn. 2. Aufl. Tü 
bingen 1921. E. S o n t a g , Die Gründung einer Industrie-Hypothekenbank. 
Kattowitz 1909. Fritz Terhalle, Die Kreditnot am städtischen Grundstücks 
markt. Jena 1916. Paul Voigt, Mündelsicherheit der Hypothekenbank- 
Pfandbriefe. Berlin 1901.
	        
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