thumbs: Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 1)

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1. Bruns-Lenel, Geschichte und Quellen des römischen Rechts. 153 
assungszeit ist ungewiß. Doch scheint die Schrift am besten in die zweite Hälfte des 
jünften Jahrhunderts zu setzen. Sie ist vielleicht in Frankreich entstanden, wo sie zuerst er— 
wähnt wird!. 
IV. Das sogenannte syrisch-römische Rechtsbuch, eine unvollständige, unsystematische, 
wissenschaftlich wertlose Darstellung des römischen Rechtes, hauptsächlich Erb⸗— und Ehe— 
recht, Strafrecht und Prozeß, mit mancherlei fremdartigen, wohl dem Vulgarrechte? ent— 
nommenen Zusätzen, namentlich in Bezug auf Intestaterbfolge. Die Aussprüche der 
lafsischen Juristen liegen zu Grunde, sind aber durch starke, teilweise mißverständliche 
Uberarbeitung fast unkenntlich gemacht. Das Buch ist ursprünglich griechisch geschrieben, 
dann ins Syrische übersetzt. Diese Übersetzung ist dann armenisch und arabisch bearbeitet; 
wir besitzen den syrischen, armenischen und arabischen Texrt. Däs Werk ist höchst wahr⸗ 
scheinlich ums Jahr 476 (unter Basiliskos) in der Osthälfte des Reiches verfaßt, sicherlich 
aicht von einem Juristen, eher von einem Geistlichen zum Gebrauche in den geistlichen 
Gerichten. Die Kompilation ist im praktischen Gebrauche nicht von der Justinianischen 
Gesetzgebung verdrängt worden, sondern hat bis ins 17. Jahrhundert in großem An— 
sehen gestandens. 
B. Justinian. 
869. Das abendländische Kaiserreich war untergegangen, Italien von den 
Ostgoten erobert, ein neues Reich durch Theo der ich gegründet, da bestieg in Konstan— 
tinopel im Jahre 527 ein Mann den Thron, der, weder an Geist noch Charakter groß, 
doch durch geschickte Benutzung der Verhältnisse und Personen noch einmal eine Art 
Restauration des altrömischen Reiches und seines Glanzes durch Verbindung von Italien, 
Asien und Afrika mit Griechenland herzustellen vermochte und für das römische Recht in 
lurzer Zeit die Arbeit ausführte, die notwendig war, um es zu einer Art geschichtlichen 
Abschluffes zu bringen und so seinen Übergang auf die Nachwelt zu ermöglichen. Dies 
ist Ju stinian, der im Jahre 182 in Tauresium, einer kleinen Stadt des heutigen 
Serbiens, geboren ist“. Sein Onkel Justinus, der sich vom gemeinen Soldaten äll— 
mählich zum Kaiser emporgeschwungen hatte, ließ ihn studieren und in den Staatsdienst 
eintreten, nahm ihn 527 zum Mitkaiser an, starb aber bald darauf und hinterließ ihm 
den Thron, den er bis zu seinem Tode 565 behielt. Justinians Persönlichkeit ist bei 
Aus einer jetzt verlorenen Handschrift herausgegeben von Cujaz 1577; pon Puggé 18388. 
a.“, (Daß dies Vulgarrecht auf griechische, nur sehr vereinzelt auf orientalische Rechtsanschauungen 
rückgeht, ist Bruns Jegenüber überzeugend nachgewiefen worden durch Mirteis, Reichsrechtu. 
Volksracht besonders S. RNß is * 
bZuerst vollständig mit großem Kommentare herausgegeben: Syrischerömisches Rechtsbuch aus 
—— d sahrhundert von Bruns und Sachau. 1880: vaͤl. Hube, Zeitschrift fur Rechtsgeschichte, 
Tuacwis, Vita Iustiniani 1781. J. Bryce, The life of J. by Theophilus English 
bistorios revien 1887. N 8 p. 657 88.). In dieser musterhaften Untersuchung ist ausgefuͤhrt: 
Zuerst Alemanni hat in Vorrede und Anmerkungen zu feiner Ausgabe der historia sreana des 
Lrokop 628) auf, eine Lebensbdeschreibung Justinians don seinem Lehrer, dem Abte Theophilus, 
hingewiesen und einzelne Angaben daraus gemacht. Andere, bis in die Neuzeit, haben ihm diese 
nachgeschrieben. Die Schrift nt nie veröffentucht und nugents eine Handschrift aufzufinden. Bryce 
hat aher in der Vibliothet Barberini dinen kurzen lateinischen Aufsatz mit erläuternden Anmerkungen 
Zideckt den sein Verfasser als Auszug aus dem Leben Justinians von seinem Lehrer Bogumil bezeichnet. 
dsumil ist Theophilus. Dieser Auͤfsatz rührt her vonJ. Th. Marnavich, Bischof von Bosnien 
— einem unkritischen, erfindungsreichen Slawisten, der mit Alemänni Beziehungen hatte. 
weitelhaft machte Lilemannt seine Aingaben ledigtich dach diefem Schriftstücke Ss ist von ge⸗— 
Inger Bebeutung, vb Narnavich seine rzahlung ans der Iradition ahn den es wirküch ein Leben 
Justimians von die femn Bogrmtl gab: denn unglaubwürdig wäre dies auch. Den Slawen war 
Iustinianus An sagenhafter Held ihres Stammes geworden, weil er da geboren wurde, wo sie später 
saen, ähnlich wie Theoderich den Deutschen. So fallen alle Rachrichten zusammen, die sich allein 
d Fheophilos ftutzen Justiniaas slaw se Abtunft die Slaͤmen waten, damals noch nicht so weit 
lich vorgedrungen. Rösler, Sitzungsberichte der Wiener Akademie. 1878. J I1IS ff.), der Name 
prauda (den Rarnavich slawisch deutet die Namen der Ellern und Verwandten, der Heldenkampf 
mit Reecared, der Nusenttee —
	        
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