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heimischen Absatzgebiet erringen, dann müssen sich sämtliche Unter
nehmungen dem Kartell anschließen. Wo das nicht der Fall ist, tragen
die kartellierten Unternehmungen die Lasten zugunsten jener Konkur
renten, die außerhalb des Kartells geblieben sind, die die Vorteile der ver
minderten Konkurrenz ausnutzen können, ohne durch die Kosten bedrückt
zu werden. Eine vorübergehende Beherrschung des Marktes läßt sich
auch durch einen Verband einer kleineren Anzahl Unternehmungen er
reichen, er muß nur einen so großen Teil der Gesamterzeugung umfassen,
daß daneben das Angebot der Außenseiter nicht wesentlich in die Wag
schale fällt. Im Schatten des Kartells wachsen aber die Konkurrenten
rasch heran und entziehen allmählich der Kartellherrschaft den Boden.
Die Geschichte des rheinisch-westfälischen Kohlensyndikats ist reich an
Beispielen dieser Art. Nicht minder wichtig ist es,das Aufkommen neuer
Konkurrenz zu verhindern. Daher ist die Lage derjenigen Industrie
zweige besonders ungünstig, in denen neben den Großbetrieben die Klein-
und Mittelbetriebe lebensfähig sind.
Nun beruhen aber die Kartelle auf einem freiwilligen Zusammen
schluß der Mitglieder, nur ein indirekter Zwang konnte hier und da, etwa
durch den Einfluß der Banken, ausgeübt werden, um einen Gegner in das
Kartell zu drängen. Der Gedanke einer Zwangsverbindung nach dem
Muster des Zunftzwanges schien vor io Jahren noch absurd. Wie sehr wir
aber wieder vom Wege der Gewerbefreiheit abweichen, geht am besten
daraus hervor, daß in der deutschen Kaliindustrie schon ein Gesetz zwangs
weise die Unternehmer zusammenführt. Ob das Gesetz für die Kaliindustrie
eine Ausnahme bleiben wird, muß die Zukunft lehren. Oft genug ist schon
der Wunsch ausgesprochen worden, der Staat solle mit seinen Macht
mitteln die Erneuerung des Kohlensyndikats erzwingen, wenn die Mit
glieder aus eigener Kraft die Hindernisse nicht zu überwinden vermöchten 1 ).
Weil die Unternehmer sich freiwillig zum Kartell zusammenschließen,
einen Teil ihrer Selbständigkeit zugunsten der Kartelle aufgeben, spielt
auch die Persönlichkeit der Unternehmer eine entscheidende Rolle. Sind
die sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse einer Kartellbildung günstig,
so hängt es vom guten Willen, von der volkswirtschaftlichen Einsicht
der Unternehmer ab, ob das Kartell zustande kommt, ob es eine gedeih
liche Wirksamkeit entfalten kann. Was aber in jedem einzelnen Falle
„volkswirtschaftliche Einsicht“ bedeutet, ist außerordentlich schwer zu
sagen. Man ruft vielfach den großen Unternehmungen zu, sie sollten ihre
Macht nicht mißbrauchen, nicht rücksichtslos die kleinen Konkurrenten
1 ) Daß der Staat diesen Standpunkt teilt, zeigt die Drohung an das Kohlensyn
dikat und das Braunkohlensyndikat im Sommer 1915.