Metadata: Ursachen und Ziele des Zusammenschlusses im Gewerbe

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heimischen Absatzgebiet erringen, dann müssen sich sämtliche Unter 
nehmungen dem Kartell anschließen. Wo das nicht der Fall ist, tragen 
die kartellierten Unternehmungen die Lasten zugunsten jener Konkur 
renten, die außerhalb des Kartells geblieben sind, die die Vorteile der ver 
minderten Konkurrenz ausnutzen können, ohne durch die Kosten bedrückt 
zu werden. Eine vorübergehende Beherrschung des Marktes läßt sich 
auch durch einen Verband einer kleineren Anzahl Unternehmungen er 
reichen, er muß nur einen so großen Teil der Gesamterzeugung umfassen, 
daß daneben das Angebot der Außenseiter nicht wesentlich in die Wag 
schale fällt. Im Schatten des Kartells wachsen aber die Konkurrenten 
rasch heran und entziehen allmählich der Kartellherrschaft den Boden. 
Die Geschichte des rheinisch-westfälischen Kohlensyndikats ist reich an 
Beispielen dieser Art. Nicht minder wichtig ist es,das Aufkommen neuer 
Konkurrenz zu verhindern. Daher ist die Lage derjenigen Industrie 
zweige besonders ungünstig, in denen neben den Großbetrieben die Klein- 
und Mittelbetriebe lebensfähig sind. 
Nun beruhen aber die Kartelle auf einem freiwilligen Zusammen 
schluß der Mitglieder, nur ein indirekter Zwang konnte hier und da, etwa 
durch den Einfluß der Banken, ausgeübt werden, um einen Gegner in das 
Kartell zu drängen. Der Gedanke einer Zwangsverbindung nach dem 
Muster des Zunftzwanges schien vor io Jahren noch absurd. Wie sehr wir 
aber wieder vom Wege der Gewerbefreiheit abweichen, geht am besten 
daraus hervor, daß in der deutschen Kaliindustrie schon ein Gesetz zwangs 
weise die Unternehmer zusammenführt. Ob das Gesetz für die Kaliindustrie 
eine Ausnahme bleiben wird, muß die Zukunft lehren. Oft genug ist schon 
der Wunsch ausgesprochen worden, der Staat solle mit seinen Macht 
mitteln die Erneuerung des Kohlensyndikats erzwingen, wenn die Mit 
glieder aus eigener Kraft die Hindernisse nicht zu überwinden vermöchten 1 ). 
Weil die Unternehmer sich freiwillig zum Kartell zusammenschließen, 
einen Teil ihrer Selbständigkeit zugunsten der Kartelle aufgeben, spielt 
auch die Persönlichkeit der Unternehmer eine entscheidende Rolle. Sind 
die sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse einer Kartellbildung günstig, 
so hängt es vom guten Willen, von der volkswirtschaftlichen Einsicht 
der Unternehmer ab, ob das Kartell zustande kommt, ob es eine gedeih 
liche Wirksamkeit entfalten kann. Was aber in jedem einzelnen Falle 
„volkswirtschaftliche Einsicht“ bedeutet, ist außerordentlich schwer zu 
sagen. Man ruft vielfach den großen Unternehmungen zu, sie sollten ihre 
Macht nicht mißbrauchen, nicht rücksichtslos die kleinen Konkurrenten 
1 ) Daß der Staat diesen Standpunkt teilt, zeigt die Drohung an das Kohlensyn 
dikat und das Braunkohlensyndikat im Sommer 1915.
	        
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