Full text : Die Sozialpolitik Bismarck's

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anstatt  abgeschlossen  werden.  Die  Prämien  hatte  zu  2 / :1  der  Arbeitgeber, ­
  zu  V 3  der  Arbeiter  zu  entrichten,  doch  erhielt  dieser
einen  Reichszuschuss  und  Rente  oder  Entschädigung  auch  dann,
wenn  er  den  Unfall  selbst  verschuldet  hatte.  Bei  Befürwortung
dieser  Vorlage  im  Reichstag  bezeichnete  Bismarck  am  2.  April  1881
die  Ziele  seiner  Sozialpolitik  als  „praktisches  Christentum“. ­
  Die  Vorlage  scheiterte  jedoch  an  dem  Widerspruch  ■Res
Zentrums  und  der  Fortschrittspartei  gegen  die  Reichsversicherungsanstalt. ­
  Die  „arbeiterfreundliche“  Sozialdemokratie  aber  bekämpfte
Bismarcks  Sozialpolitik  von  Anfang  an  bis  zu  Ende  aufs  heftigste,
weil  sie  voraussah,  dass  dadurch  die  Unzufriedenheit  und  der
Klassenhass  vermindert  werde.  So  fiel  denn  dieser  erste  Entwurf
im  Reichstag.
Da  der  am  27.  Oktober  1881  neu  gewählte  Reichstag  in  seiner
grossen  Mehrheit  aus  Gegnern  Bismarck’s  bestand,  so  galt  es,
vor  dem  deutschen  Volke  feierlich  zu  bekunden,  dass  der  Kaiser
selbst  die  Sozialpolitik  seines  Kanzlers  als  die  Hauptaufgabe  der
letzten  Jahre  seiner  rühm-  und  erfolgreichen  Regierung  ansehe.
Das  war  der  Hauptzweck  und  Inhalt  der  berühmten  kaiserlichen ­
  Botschaft  an  den  Reichstag  vom  17.  November
1881.  Hier  erklärte  der  ehrwürdige  Kaiser  :  „Wir  würden  mit
um  so  grösserer  Befriedigung  auf  alle  Erfolge,  mit  denen  Gott
Unsere  Regierung  sichtbar  gesegnet  hat,  zurückblicken,  wenn  es
Uns  gelänge,  dereinst  das  Bewusstsein  mitzunehmen,  dem  Vaterland ­
  neue  und  dauernde  Bürgschaften  seines  inneren  Friedens
und  den  Hilfsbedürftigen  grössere  Sicherheit  und  Ergiebigkeit  des
Beistandes,  auf  den  sie  Anspruch  haben,  zu  hinterlassen.“  Deshalb ­
  wurde  eine  erneute  Vorlage  der  Unfallversicherung,
eine  solche  über  die  Arbeiter-Krankenversicherung,  angekündigt ­
  und  endlich  verheissen,  dass  auch  die  Versicherung
gegen  Alter  und  Invalidität  der  Arbeiter  im  Bereiche
der  kaiserlichen  Fürsorge  liege  Die  Botschaft  endete  mit  der
Erklärung  :  der  Kaiser  halte  sich  „zur  Anregung  dieser  weitgreifenden ­
  und  schwierigen  Aufgaben,  deren  Lösung  in  der  kurzen
Frist  einer  Session  nicht  zu  bewältigen  ist,  vor  Gott  und  Menschen
ohne  Rücksicht  auf  den  unmittelbaren  Erfolg  derselben,  verpflichtet.“ ­

Im  Mai  1882  wurde  dem  Reichstag  der  zweite  Entwurf
eines  Unfall  vers  ich  o  r  n  n  g  xgr  s  etzes  vorgelegt,  der  nach
Bismarcks  Ansicht  auch  noch  zu  „burcaukratisch“  zugeschnitten
war,  und  den  er  daher  ohne  Kummer  in  der  Reichstagskommission
scheitern  sah.  Dagegen  zeigte  die  dritte  Vorlage  eines
Reichs-Unfallversicherung^  gesetzes  gleich  von  Anfang
an  reife  Vollkommenheit.  Sie  ging  dem  Reichstag  1888  zu,  wurde
hier  am  27.  Juni  in  dritter  Lesung  angenommen  und  am  G.  Juli
1883  als  Gesetz  verkündet.  Gegenstand  der  Versicherung
ist  der  Ersatz  des  Schadens,  der  durch  Körperverletzung  oder
Tod  entsteht,  für  alle  in  den  schon  in  der  ersten  Vorlage  (s.  o.
            
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