Mol den ha u er, Versicherungsrecht und Versicherungswirtschaft. 13
Ich wende mich nun zu den jüngsten, aber für unser Wirtschaftsleben
ganz besonders wichtigen deutschen Hochschulen, den
Handelshochschulen. Ihre Aufgabe ist es, wissenschaftlich gebildete
und geschulte Männer für die Tätigkeit im Großhandel
und der Großindustrie heranzubilden. Da nun dem Großhandel in
gleicher Weise wie das Bankwesen auch das Versicherungswesen zuzurechnen
ist, so sind die Handelshochschulen vor eine doppelte
Aufgabe gestellt, sie müssen das Versicherungswesen behandeln
einmal mit Rücksicht auf die Bedeutung desselben für Handel und
Industrie überhaupt, und zweitens müssen die besonderen Ansprüche
derer berücksichtigt werden, die sich das Versicherungswesen als
ihren Lebensberuf erwählt haben.
Betrachten wir zunächst die erstere Aufgabe. Es liegt in der
Natur der Sache, daß für den Kaufmann das Verständnis für das
Versicherungswesen noch ungleich wichtiger ist als für den Richter und
Verwaltungsbeamten. Ich glaube nicht, daß ich noch nötig habe, in
dieser Versammlung auf die Bedeutung der Transportversicherung
für den Warenverkehr hinzuweisen, auf die Bedeutung der Feuer-,
ja der gesamten Schadensversicherung für den Industriellen, den
Besitzer von Warenlagern usw. Dazu kommt die soziale Versicherung,
die gerade dem Kaufmann als Arbeitgeber eine Fülle der verschiedenartigsten
Rechte und Pflichten auferlegt. Fragt man sich aber, ob
denn in kaufmännischen Kreisen wirklich das Verständnis herrscht,
welches das Versicherungswesen verlangen kann und muß, so muß
man leider diese Frage verneinen. Es ist erstaunlich und zugleich
betrübend, daß gerade der Kaufmann, der doch in so vielen Fällen
auf das Versicherungswesen angewiesen ist, ihm häufig mit einer
großen Verständnislosigkeit gegenübersteht. Ich glaube, daß mir alle
Praktiker diese Erfahrung bestätigen werden. Weshalb das so ist,
das soll hier nicht untersucht werden. Ich will nur die Folgerung
ziehen, daß es eine der ersten Aufgaben einer Handelshochschule
sein muß, Licht in dieses Dunkel zu werfen, d. h.
mit anderen Worten, der Versicherungswissenschaft schon um
dieses Grundes willen einen breiten Raum in ihrem Vorlesungsplane
einzuräumen. Juristische und volkswirtschaftliche
Vorlesungen, verbunden mit Übungen, müssen sich hier ergänzen.
Aber es ist auch Rücksicht zu nehmen auf diejenigen, die das
Versicherungswesen sich als Beruf erwählen, und hier komme ich
zu einer der schwierigsten Fragen. Man ist so weit gegangen, die
Errichtung einer besonderen Akademie für Versicherungswissenschaft
zu verlangen. Dies Projekt war zum ersten Male in
Deutschland im Jahre 1874 aufgetaucht. Es verschwand dann
wieder von der Bildfläche, bis es jetzt unter der Einwirkung des
Schreibens des Herrn Staatssekretärs des Innern aufs neue.unter
andern von Herrn Professor Dr. Ehrenberg aufgeworfen worden ist.
Und das zwingt mich, mit einigen Worten diesen Plan — zu bekämpfen.
Ich halte die Einrichtung einer solchen Akademie für
Versicherungswissenschaft für das Deutsche Reich mit dem Sitz in
Berlin aus folgenden Gründen für verfehlt :