Tildar.
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Daß dio Vorlesungen vielfach keine genügende Hörerzahl
gehabt haben — und das ist doch für jede Vorlesung immer das
wichtigste —, das liegt daran, daß diese Vorlesungen zu beschränkt
waren; es wurde lediglich über Sozialversicherung doziert und auch
darin nur ganz allgemein über Themata, die wenig vertieften. Meist
haben die Herren, die Nationalökonomie lasen, ganz nebenbei etwas
über Sozialversicherung doziert, oder es haben einige Herren, die
im Dienste von Gesellschaften standen, nur, um den Namen » Privatdozent
« beibehalten zu können, darüber gelesen. Kurz, die Vorlesungen
wurden nicht beachtet, weil sie nicht entsprechend waren.
Ich meine aber, wenn tatsächlich eine Vorlesung über allgemeine
Versicherungswissenschaft und -praxis gehalten wird, in welcher den
Technikern die nötigen Begriffe der Versicherungswissenschaft beigebracht
werden und die historische Entwicklung des Versicherungswesens
gelehrt wird, dazu das Sozialversicherungsrecht, selbstverständlich
ohne größere Vertiefung, auch die Elemente der Versicherungsmathematik,
ebenfalls nur ganz allgemein, so würde das
bei den Hörern entschieden ein größeres Entgegenkommen finden.
Ich möchte mich als Versicherungsmathematiker im Gegensätze zu
Herrn Professor Dr. Bleicher aber doch auf den Standpunkt stellen,
daß man die Elemente der Versicherungstechnik nicht ganz ohne
Formeln lehren kann. Ich weiß wenigstens nicht, ob ich recht
verstanden habe. (Zuruf: Für Juristen!) Auch da stehe ich auf
dem Standpunkt, daß es ganz ohne Formeln nicht geht. Selbst
unsere populärsten Lehrbücher sind nicht ohne Formeln ausgekommen.
Wir brauchen nicht die Entwicklung der Formeln bis
in die äußersten Grenzen verfolgen, aber etwas Formelkram läßt
sich bei mathematischen Vorlesungen nicht vermeiden, mag er noch
so geringfügig sein. Ich weiß wenigstens nicht, wie es zu machen
wäre, und würde für Belehrung sehr dankbar sein.
Was nun, m. H., die Akademie betrifft, so ist verschiedentlich
für und wider gesprochen worden. In den Leitsätzen ist die
Akademie nicht erwähnt worden und doch läßt sich meines Erachtens
die Akademie sehr gut vereinbaren auch mit denjenigen Tendenzen,
die sich gegen eine direkte Ausbildung von Versicherungsverständigen
ausgesprochen haben. Ich meine nämlich, wenn wir eine Zentralstelle
schaffen, die sich speziell die Punkte zur Richtschnur nimmt,
die in Nummer 5 der Leitsätze niedergelegt sind, so würde bereits
eine derartige Lehranstalt gegeben sein, mag man sie Akademie oder
Zentralstelle nennen. Mit einer solchen Zentralstelle könnten Sie
eine Fortbildungsanstalt auf jeden Fall verbinden, aber nur für
Versicherungsfachleute, die sich in der Versicherungswissenschaft mehr
vertiefen wollen. Nehmen Sie dagegen eine Akademie, die in erster
Linie, wie vorgeschlagen worden ist, Juristen, Assessoren z. B. für
das Versicherungsfach ausbilden will, so meine ich, daß das nicht
geht, daß dies ein Unding ist, Ein Assessor oder auch ein Referendar,
der sich dem Versicherungsfache widmen will, kann die Ausbildung
auf einer derartigen Zentralanstalt nicht nebenher betreiben, wenn er
nicht F’achmann ist. Sie müssen bedenken, daß nicht nur Herren