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Debatte.
aus Berlin, sondern auch von auswärts nach einer derartigen Zentralstelle
kommen müßten. Wie sollte es möglich sein, daß ein Assessor
drei Jahre dazu herkommt, wenn er nicht sehr begütert ist, da er
doch seine Stellung aufgeben müßte. Aber sehr wohl ist es möglich,
daß ein Versicherungsfachmann, mag er Jurist, Mathematiker oder
selbst nicht akademisch vorgebildet sein, der sich in der Versicherungswissenschaft
vertiefen will, auf kürzere Zeit herkommt
oder von der Gesellschaft hergeschickt wird, um sich an einem
Kursus zu beteiligen. Jedenfalls darf aber kein Fach examen damit
verbunden sein. Das ist auch wohl der Haupteinwand gewesen,
den Herr Professor Dr. Ehrenberg erhob, daß keine Versicherungsverständigen
ausgebildet werden sollten, denen ein Diplom gegeben
wird ; denn in Göttingen ist die Hauptsache das Diplom, das den
jungen Mann auf eine falsche Fährte leitet und das auch das
Publikum irreführt. Dasselbe glaubt, der Betreffende sei Versicherungsfachmann,
während er es tatsächlich nicht ist, weil er die
Praxis noch nicht kennen gelernt hat.
Sehr angenehm, muß ich sagen, hat mich der Vortrag des Herrn
Dr. Bisehoff berührt wegen der Verbindung der Versicherungspraxis
mit der Wissenschaft, und da glaube auch ich, daß die
Institute und Gesellschaften viel dazu beitragen können, die Wissenschaft
zu pflegen. Denken Sie nur daran, daß in der Praxis fortwährend
Fragen auftreten, deren Erklärung dem Theoretiker überlassen
werden muß. Als die Invalidenversicherung für das private
Versicherungsgeschäft auftauchte, sind Schriften und Reden hin und
her geschwungen worden, in denen gesagt wurde, das statistische
Material sei so geringfügig, daß der Sache nicht näher getreten
werden könne, und manche Gesellschaften stehen noch heute auf
dem Standpunkte, daß diese Versicherungsart für das Geschäft noch
nicht geeignet sei, weil sie glauben, es seien noch nicht Unterlagen
genügend vorhanden. Dieselben Bedenken treten jetzt bei der
Arbeitslosigkeitsversicherung auf. Ich habe augenblicklich eine Arbeit
in Auftrag, um zu untersuchen, wie weit die Arbeitslosenversicherung
für die Privatversicherung möglich ist. M. H., das sind Fragen,
deren Klärung der Versicherungswissenschaft obliegt, und für deren
Bearbeitung der Punkt 5 der Leitsätze sehr günstig ist, nämlich
einmal dadurch, daß dem Bearbeiter die erforderliche Literatur zur
Verfügung gestellt wird, und dann dadurch, daß Preise dafür ausgesetzt
werden ; und da kann gerade auch die Praxis mit eingreifen,
indem die Gesellschaften Material zur Verfügung stellen, praktische
Fragen anregen und zeigen, wie sie diese Fragen praktisch behandelt
haben möchten. Das ist gerade der Punkt — so habe ich wenigstens
Herrn Dr. Bisehoff verstanden —, wo die Gesellschaften am besten
eintreten könnten in Verbindung mit unserem Verein und den betreffenden
Behörden.
Dann aber, m. H., möchte ich, ehe ich meine Ausführungen
schließe, darauf aufmerksam machen, daß bei allen diesen Fragen,
wie ich nochmals wiederhole und auch Herr Dr. Manes betont hat,
die Sozialversicherung nicht außer acht gelassen werden darf. Die