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schulen sind, die Nationalökonomen, die an jeder technischen Hochschule
vorhanden sind. In Aachen ist ja die günstigste Kombination
von Handelslehrkursen und von technischer Hochschule, so dah
Aachen z. B. eine sehr geeignete Stätte wäre, an der Unterricht in
Versicherungswissenschaft erteilt werden könnte und er wird,
wie ich eben höre, dort schon erteilt. Dasselbe würde nicht von
Berlin gelten. Da wir sehen, daß in Berlin eine Handelshochschule
gegründet wird, an der eine besondere Abteilung für Versicherungswissenschaft
entstehen wird, so glaube ich, daß für Berlin der
zweckmäßigste Ort des Unterrichts die Handelshochschule und nicht
die technische Hochschule sein wird. Nicht geeignet erscheint es,
daß die Universitäten berufen werden, die Versicherungswissenschaften
zu verbreiten und zu lehren; und ich glaube, daß die
Gründung des Versicherungsseminars in Göttingen lediglich eine
Verlegenheitsschöpfung war, weil zur Zeit der Begründung dieses
Seminars geeignete Anstalten, an denen eine solche Unterrichtseinrichtung
geschaffen werden konnte, noch nicht existierten.
Wenn somit die Handelshochschulen im wesentlichen die Träger
des Unterrichts in der Versicherungswissenschaft sein werden, so
kann ich den Thesen durchaus beipflichten, indem ich sie dahin
verstehe, daß die Vorlesungen dort, wo sie vorhanden sind, noch
fortgesetzt werden, und zwar auf technischen Hochschulen in solchen
Orten, an denen keine Handelshochschulen vorhanden sind, wie
künftig in Breslau und in Danzig, in Braunschweig, in Darmstadt
usw. Dabei handelt es sich aber nur um den Unterricht für
heranwachsende Versicherungsinteressenten, nur um den Unterricht
solcher Leute, die eben die Schule verlassen haben und die nunmehr
eine Hochschule besuchen, vielleicht nachdem sie, ebenso wie
die Techniker, ein praktisches Jahr hinter sich haben. Es entsteht
dann die Frage, was denn für erfahrenere Leute getan werden soll.
Diese erfahreneren Leute, von denen in Punkt 5 der Leitsätze die
Rede ist, können an Handelshochschulen ihren Unterricht erhalten.
Aber der Unterricht dort ist doch nicht darauf berechnet, gerade
von solchen älteren Leuten besucht zu werden. Es sind auch die
Staats- und Gemeindeanstalten im allgemeinen nicht dazu da, erwachsene
Personen fortzubilden, sondern Staat und Gemeinde haben
im allgemeinen nur für den Unterricht der heranwachsenden Jugend
zu sorgen. Hier wird in der Tat die Begründung einer Akademie,
wie sie Herr Prof. Ehrenberg im Auge hat, meines Erachtens zweckmäßig
sein. Aber ob heute schon der Zeitpunkt dafür gekommen
ist, die Begründung einer solchen Akademie zu fordern, das ist mir
doch sehr zweifelhaft. Ich glaube, die Begründung einer solchen
Akademie wird erst zweckmäßig sein, wenn sich die sonstigen Lehreinrichtungen,
ich möchte sagen, erster Instanz für Versicherungswissenschaft
ausgebildet haben, und wenn in diesen geeignetes
Material zur Gründung einer solchen Akademie erwachsen ist.
Landrichter Otto Hagen-Berlin :
M. H. ! Ich muß Sie trotz der vorgerückten Stunde bitten, ein
paar kurze Bemerkungen von mir anzuhören, deren Zusammenhang