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Dritte Beschlüsse
der Kammer der Abgeordneten:
der Kammer der Standesherren
Einkommen:
Steuersatz:
Mk.
0/0
500
. . 0,4
2 200
. . 1,0
4 000
, . 2,0
Beharren auf den zweiten
7 000
10 000
. . 3,0
. . 3,4
Beschlüssen,
25 000
. 4,0
50 000
> . 4,5
100 000 und mehr
> . 5,0
Die Differenz zwischen den zweiten Beschlüssen der Kammer
der Standesherren und den dritten Beschlüssen der Kammer der
Abgeordneten war eine der beiden großen Streitfragen, die das
Zustandekommen der Steuerreform im vorigen Landtag verhinderten.
Schon die Gegenüberstellung der Beschlüsse beider
Häuser zeigt, wie sehr die hohen Herren sich dagegen sträuben,
daß sie selbst und ihresgleichen mit einem ihrer Leistungsfähigkeit
entsprechenden Steuersatz zu den öffentlichen Lasten herangezogen
werden. Kein Mensch, der ein Auge und ein Herz für die Leiden
der in Elend und bitterer Not lebenden Millionen hat und der
weiß, einen wie horrend hohen Bruchteil ihres jämmerlichen
Einkommens diese Volksschichten auf indirektem Wege an Reich,
Staat und Gemeinde abgeben müssen, wird es als zu hart bezeichnen,
wenn einem Millionär, der ein Einkommen von
200 000 Mk. oder mehr bezieht, eine Einkommenssteuer von 6 "/»
abgefordert wird. Jeder einfache Mann aus dem Volke, dem
nicht die Unterwürfigkeit gegenüber dem Besitz in Fleisch und
Blut übergegangen ist, wird vielmehr der Meinung sein, daß eine
solche Steuerleistung in gar keinem Verhältnis steht zu den Vorteilen,
die die Angehörigen der Geldaristokratie aus ihrer Herrschaft
über die Staatsverwaltung ziehen. Des Lebens Genüsse
stehen ihnen in unbeschränktem Maße offen, die hohen Beamten-,
die Offiziersstellen sind ihrer Jugend reserviert. Den Schulen
ihrer Sprößlinge fließen die Staatsmittel in Hunderttausenden
und Millionen zu; ja die Aermsteu der Armen haben in Gestalt
der Lebensmittelzölle den modernen Feudalherren noch einen
direkten Tribut zu zahlen, der sich für den getreidebauenden Großgrundbesitzer
vielleicht höher summiert als die ganze Steuerforderung,
die der Staat selbst bei 6 °/o an ihn stellen würde.
Natürlich sind hiermit nur einzelne wenige der großen Vorteile,
welche die auf die Staatsleitung den unmittelbarsten Einfluß
ausübenden meist adeligen Bezieher der höchsten Einkommen vor