25
den arbeitenden Klassen voraus haben, berührt, zu einer erschöpfenden
Würdigung der Privilegien der großen Besitzenden
ist hier nicht der Platz. Wir streifen diese Gesichtspunkte nur,
um zu zeigen, daß ein Leben, wie es in unserem Staatswesen
ein Steuerpflichtiger mit einem Hunderttansendeinkommen zu führen
vermag, doch auch etwas wert ist. Und wer in so hohem Grade
an dem Fortbestand dieses Staatswesens und seiner Wirtschaftsordnung
interessiert ist, der darf gefälligst auch recht tief in seinen
eigenen Beutel greifen, um zum Unterhalt der Staatsverwaltung
das Seinige beizutragen.
Aber es ist kein Wunder, daß die hochadeligen Standesherren
gegen eine kräftige Besteuerung der großen Einkommen ankämpfen,
wenn selbst in der Zweiten Kammer ein großer Teil der Abgeordneten
von einer nur einigermaßen wirksamen Steigerung der
Progression nichts wissen will. Erlebte man doch im früheren
Landtag das interessante Schauspiel, daß ein volksparteilicher
Kommerzienrat den in der ersten Beratung des Tarifs zum Beschluß
erhobenen Höchststeuersatz von 6 °/o (bei Einkommen von
200 000 Mk. und mehr!) bekämpfte.
Wie von einer Regierung, die sich als den geschäftsführenden
Ausschuß der besitzenden und herrschenden Klasse betrachtet, nicht
anders zu erwarten, machte der Tarif des neuen Entwurfes den
Beschlüssen der Kammer der Standesherren weitgehende Konzessionen.
Dieser Tarif sah bei den Einkommen bis zu 7000 Mk.
dieselben Sätze vor wie die alten Beschlüsse beider Kammern; bei
10 000 Mk. wollte er in Uebereinstimmung mit der Kammer der
Standesherren 3,4°/», bei 30 000 Mk. 4 %, bei 100 000 Mk.
4,5 °/° erreichen und mit diesem Satze die Progression abschließen.
Gegenüber diesen Regierungsvorschlägen wurde in der Kommissionsberatung
ein von Gröber und von volksparteilichen Abgeordneten
ausgehender Antrag eingebracht, wonach der Steuersatz in verschieden
abgestuften Steigerungen betragen sollte bei Einkommen von:
5 000 Mk 2,5 % 50 000 Mk 4,5 %
10 000 - 3,5 °/o 100 000 = .... 5,0 %
20 000 - 4,0 % 200 000 - .... 6,0 °/o
_ Auch die Mitglieder der Deutschen Partei erklärten sich mit
diesem Antrag einverstanden. Nur den Privilegierten erschien die
so bemessene Steuerpflicht in den oberen Stufen zu hart. Ein
Teil der Befürworter des Antrags machte unter sich kein Hehl
daraus, daß sie im Ernst bis zu den vorgesehenen Sätzen nicht
gehen wollten; cs empfehle sich aber, meinten sie, ein wenig
vorzuschlagen, da die Erste Kammer schon abhandeln werde.