Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

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sie  nur  mit  einer  -/»-Mehrheit  zum  Beschluß  erhoben  werden.
Eine  solche  war,  wie  oben  erwähnt,  im  früheren  Landtag  nicht
zu  erreichen  gewesen.
Trotzdem  stellte  sich  die  Regierung  bei  Wiedereinbringung  der
Vorlage  im  neuen  Landtag  wieder  total  auf  den  Standpunkt  der
Ersten  Kammer.  In  der  neuen  Vorlage  behandelte  der  Art.  19
das  Steuerbewillignngsrecht.  Die  Regierung  eignete  sich  ganz
die  Fassung  der  Ersten  Kammer  an,  die  lautete:
„Für  jede  Etatsperiode  wird  durch  Finanzgesetz  bestimmt,  wie
viele  Prozente  des  Einheitssatzes  der  Einkommenssteuer  (Steuersatz)
zur  Erhebung  kommen  sollen,  wobei  jedoch  für  sämtliche  Einheitssätze ­
  des  Art.  18  der  gleiche  Prozentsatz  zu  bestimmen  ist.
Eine  Erhebung  der  Einkommenssteuer  in  einem  höheren  als  dem
in  Art.  18  bestimmten  Einheitssätze  bleibt  der  ordentlichen  Gesetzgebung ­
  vorbehalten."
Auch  im  gegenwärtigen  Landtag  bildete  der  Abs.  2  dieses
Artikels  19  wieder  den  Kardinalpunkt  der  ganzen  langen  Beratung ­
  des  Einkommenssteuergesetzes.  In  den  Kämpfen  um  diese
Bestimmung  ist  von  seiten  des  Zentrums  das  auf  die  Verständnislosigkeit ­
  des  Volkes  spekulierende  Argument  vorgebracht  worden,
daß  es  den  Steuerzahlern  nur  angenehm  sein  könne,  wenn  die
Erste  Kammer  bei  Steuererhöhungen  mitzuwirken  habe  wie  bei
der  ordentlichen  Gesetzgebung,  denn  damit  werde  eine  weitere
Schutzmauer  errichtet  gegen  von  der  Regierung  dem  Lande  angesonnene ­
  Steuererhöhungen.  Rur  politisch  ganz  zurückgebliebene
Menschen  können  auf  diesen  demagogischen  Kniff  hereinfallen.
Die  Erste  Kammer  denkt  nicht  daran,  das  von  ihr  neubegehrte
Recht  zum  Schutze  der  breiten  Schichten  der  Steuerzahler  anzuwenden, ­
  nein,  sie  will  vielmehr  verhindern,  daß  ein  etwa  eintretender ­
  erhöhter  Einnahmebedarf  des  Staates  auf  die  relativ
gerechteste  der  heutigen  Staatssteuern,  die  progressive  Einkommenssteuer, ­
  abgewälzt  werde.  Wäre  es  wahr,  was  oft  erdichtet ­
  wird,  daß  die  Sozialdemokratie  nur  einseitig  die  Lohnarbeiterinteressen ­
  verträte,  so  könnte  ihr  ein  Widerstand  der
Ersten  Kammer  gegen  jegliche  Erhöhung  der  Einkommenssteuer
nur  willkomnien  sein,  denn  von  den  direkten  Stenern  trifft  fast
nur  die  Einkommenssteuer  die  Lohnarbeiter.  Aber  die  Sozialdemokratie ­
  will  eine  gerechte  Verteilung  der  Staatslasten,  wozu
auch  gehört,  daß  die  kleinen  Landwirte  und  die  Gewerbe  nicht  unerschwingliche ­
  Lasten  aufgebürdet  bekommen.  Ist  eine  Erhöhung  der
Steuersätze  notwendig,  so  sollen  nicht  die  höchstbesteuerten  Fürsten
und  Grafen  des  Landes  die  Macht  genießen,  diejenige  Steuer,
von  der  die  steinreichen  Herren  am  empfindlichsten  getroffen
            
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