33
3
sie nur mit einer -/»-Mehrheit zum Beschluß erhoben werden.
Eine solche war, wie oben erwähnt, im früheren Landtag nicht
zu erreichen gewesen.
Trotzdem stellte sich die Regierung bei Wiedereinbringung der
Vorlage im neuen Landtag wieder total auf den Standpunkt der
Ersten Kammer. In der neuen Vorlage behandelte der Art. 19
das Steuerbewillignngsrecht. Die Regierung eignete sich ganz
die Fassung der Ersten Kammer an, die lautete:
„Für jede Etatsperiode wird durch Finanzgesetz bestimmt, wie
viele Prozente des Einheitssatzes der Einkommenssteuer (Steuersatz)
zur Erhebung kommen sollen, wobei jedoch für sämtliche Einheitssätze
des Art. 18 der gleiche Prozentsatz zu bestimmen ist.
Eine Erhebung der Einkommenssteuer in einem höheren als dem
in Art. 18 bestimmten Einheitssätze bleibt der ordentlichen Gesetzgebung
vorbehalten."
Auch im gegenwärtigen Landtag bildete der Abs. 2 dieses
Artikels 19 wieder den Kardinalpunkt der ganzen langen Beratung
des Einkommenssteuergesetzes. In den Kämpfen um diese
Bestimmung ist von seiten des Zentrums das auf die Verständnislosigkeit
des Volkes spekulierende Argument vorgebracht worden,
daß es den Steuerzahlern nur angenehm sein könne, wenn die
Erste Kammer bei Steuererhöhungen mitzuwirken habe wie bei
der ordentlichen Gesetzgebung, denn damit werde eine weitere
Schutzmauer errichtet gegen von der Regierung dem Lande angesonnene
Steuererhöhungen. Rur politisch ganz zurückgebliebene
Menschen können auf diesen demagogischen Kniff hereinfallen.
Die Erste Kammer denkt nicht daran, das von ihr neubegehrte
Recht zum Schutze der breiten Schichten der Steuerzahler anzuwenden,
nein, sie will vielmehr verhindern, daß ein etwa eintretender
erhöhter Einnahmebedarf des Staates auf die relativ
gerechteste der heutigen Staatssteuern, die progressive Einkommenssteuer,
abgewälzt werde. Wäre es wahr, was oft erdichtet
wird, daß die Sozialdemokratie nur einseitig die Lohnarbeiterinteressen
verträte, so könnte ihr ein Widerstand der
Ersten Kammer gegen jegliche Erhöhung der Einkommenssteuer
nur willkomnien sein, denn von den direkten Stenern trifft fast
nur die Einkommenssteuer die Lohnarbeiter. Aber die Sozialdemokratie
will eine gerechte Verteilung der Staatslasten, wozu
auch gehört, daß die kleinen Landwirte und die Gewerbe nicht unerschwingliche
Lasten aufgebürdet bekommen. Ist eine Erhöhung der
Steuersätze notwendig, so sollen nicht die höchstbesteuerten Fürsten
und Grafen des Landes die Macht genießen, diejenige Steuer,
von der die steinreichen Herren am empfindlichsten getroffen