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werden, schonen und eine andere, die geringer bemittelte Volksschichten
hart bedrückt, stärker in Anspruch zu nehmen, sondern
die Zweite Kammer soll die Befugnis haben, die allgemeine
progressive Einkommenssteuer ergiebiger zu gestalten. Es könnte
auch einmal der Gedanke ernste Gestalt annehmen, eine indirekte
Steuer, wie das Umgeld, aufzuheben, wozu es endlich an der
Zeit wäre. Es ließe sich sehr wohl verantworten, einen kleineren
oder größeren Teil des Ertrags des Umgelds, auf den der
Staat nicht verzichten will oder kann, auf die allgemeine Einkommenssteuer
abzuwälzen. Hat nun die Erste Kammer mitzuwirken,
so werden die hochedlen Herren ihre Zustimmung hierzu
niemals geben. Sowohl derjenige Teil der breiten Volksschichten,
der vornehmlich unter den Mängeln der Ertragssteuern leidet,
wie auch derjenige, der in besonderem Maße unter dem Druck
der indirekten Steuern seufzt, hat somit ein großes Interesse
daran, daß die Erste Kammer bei Steuererhöhungen nicht mitzuwirken
hat.
Bon diesem Gesichtspunkte ließ sich die sozialdemokratische Fraktion
in allen Stadien der Beratung der Budgetrechtsfrage leiten. Die
gesamten bürgerlichen Parteien aber schlugen diese wichtigen Gründe
in den Wind. Das Zentrum war dreist genug, unter dem Vorwand,
daß die Erste Kammer doch nicht nachgeben werde, sich gleich
offen auf die Seite seiner konfessionellen Glaubensgenossen, die
ihm auch politisch verwandt find, zu stellen. Die Mitglieder der
Volkspartei, der Deutschen Partei und des Bauernbundes zierten
sich noch eine Zeitlang, um später doch umzufallen. Schon in
der Generaldebatte hatte der Redner der Volkspartei in diplomatischen
Wendungen die Bereitwilligkeit zu Konzessionen an die
Erste Kammer angedeutet. In der Kommissionsberatnng tauchten
denn auch sofort Vermittlungsvorschläge, an der Spitze ein solcher
des Präsidenten Payer, auf. Zunächst aber wollten die „liberalen"
Parteien samt den Bäudlern ihren aufgeputzten Liberalismus noch
einmal zur Schau stellen. Die Kommission beantragte mit 9
gegen 6 Stimmen, das Mitwirkungsrecht der Ersten Kammer
ganz zu streichen. Im Plenum wurde dieser Antrag nach einem
heftigen Redegefecht zwischen den Führern des Zentrums einerund
denen der Volkspartei und der Deutschen Partei andererseits
mit 47 gegen 34 Stimmen angenommen.
Waren aber schon in der Zweiten Kammer nicht nur die
Privilegierten, sondern sogar ein Teil der eigentlichen Volksvertreter
für die Auslieferung des Steuerbewilligungsrechts an die
Erste Kammer eingetreten, so hatte die letztere das Spiel bereits