Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

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Gaupp  vertrat  denn  auch  den  Standpunkt,  „daß  unsere  Kammer
der  Standesherren  ein  ganz  lebensunfähiges,  abgestorbenes
Institut  ist,  welchem  nach  den  heutigen  staatsrechtlichen  Verhältnissen ­
  jede  innere  Berechtigung  fehlt,  welches  die
natürliche  Entwicklung  unseres  Landes  hindert  und
dessen  Beseitigung  als  erster  Schritt  einer  jeden  Verfassungsreform ­
  die  Ehre  unseres  Landes  fordert.
Denn  ein  ähnliches  Institut  besteht  zurzeit  im  ganzen  Deutschen
Reiche  nicht."
Verglichen  mit  diesen  Aeußerungen  eines  nationalliberalen
Staatsrechtslehrers,  die  übrigens  jeder  echt  demokratisch  gesinnte
Mann  unterschreiben  muß,  war  es  gewiß  nicht  zu  viel  verlangt,
wenn  der  sozialdemokratische  Redner  an  die  Zweite  Kammer  und
die  Regierung  die  bescheidene  Zumutung  stellte,  alle  Kräfte  zu
vereinigen,  um  die  Erste  Kammer  zum  Verzicht  auf  die  geforderte ­
  Vermehrung  ihrer  Rechte  zu  zwingen.  Aber  der  Mehrheit ­
  der  Zweiten  Kammer  fehlt  es  am  Mut,  die  ihr  in  die  Hand
gegebenen  Mittel  zur  Durchsetzung  des  Volkswillens  anzuwenden.
Sie  betrachtet  die  Bewilligung  des  Etats  als  einen  selbstverständlichen ­
  formalen  Akt,  und  bis  in  die  Reihen  der  Volkspartei ­
  hinein  versucht  man  mit  einfältigen  Späßen  die  entgegenstehende ­
  Auffassung  der  Sozialdemokratie  zu  glossieren,  wonach
mit  der  Zustimmung  zum  oder  Ablehnung  des  Etats  das  Vertrauen
oder  das  Mißtrauen  zur  Regierungspolitik  zum  Ausdruck  gebracht
wird.  Neben  23  Privilegierten  sitzen  in  der  Zweiten  Kammer
70  aus  allgemeinen  Wahlen  hervorgegangene  Volksvertreter,  die
in  Uebereinstimmung  mit  dem  einmütigen  Volkswillen  die  Abtretung ­
  des  Steuerbewilligungsrechts  an  die  Erste  Kammer  als
höchst  bedauerlich  bezeichneten;  mit  Ausnahme  der  Sozialdemokraten ­
  aber  behaupteten  sie,  zu  dieser  Konzession  „genötigt"  zu  sein,
wenn  die  Steuerreform  zustande  kommen  solle.  Das  war  ein
Vorwand,  der  die  Rückgratlosigkeit  der  Parteien  der  Rechten  bemänteln ­
  sollte.  Die  70  in  allgemeinen  Wahlen  gewählten  Mitglieder ­
  der  Zweiten  Kammer  hätten  wie  ein  Mann  zusammenstehen ­
  und  —  event,  durch  die  Verweigerung  des  Budgets  —
die  Regierung  zwingen  müssen,  mit  ihnen  gemeinsam  das
Verlangen  der  Ersten  Kammer  zurückzuweisen.  Es  handelte  sich
nicht  darum,  der  Liebhaberei  einer  einzelnen  Partei  ein  Entgegenkommen ­
  zu  zeigen,  sondern  es  handelte  sich  um  ein  verfassungsmäßiges ­
  Grundrecht  des  gesamten  Volkes,  das
zu  verteidigen  war.  Das  Volk  stand  hinter  seinen  Vertretern,
und  hätte  das  Ministerium  an  der  vom  Finanzminister  vertretenen
            
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