Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

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Erpressungstaklik,  daß  die  Erste  Kammer  „selbstverständlich"  von
der  Erfüllung  ihrer  Forderung  die  Zustimmung  zur  ganzen
Reform  abhängig  machen  müsse,  festgehalten,  so  mußte  der
Monarch  vor  die  Alternative  gestellt  werden,  entweder  mit  diesem
Ministerium  und  den  zwei  Dutzend  Standesherren  gegen  das
gesamte  Volk  oder  mit  dem  gesamten  Volke  uud  einem  neuen
Ministerium  gegen  die  zwei  Dutzend  Standesherren  zu  regieren.
Wir  zweifeln,  ob  er  sich  zum  ersteren  Weg  entschlossen  haben
würde.  Hätte  er  aber  den  letzteren  eingeschlagen,  so  hätte  notwendigerweise ­
  mit  dem  Mittel  des  Brechens  durchgesetzt  werden
müssen,  was  auf  den,  des  Biegens  nicht  zu  erreichen  war.
Man  müßte  verzweifeln  an  der  Menschheit,  wenn  ein  zivilisiertes ­
  Volk,  das  bis  in  seine  konservativsten  Schichten  hinein  von
der  Verderblichkeit  einer  Einrichtung  überzeugt  ist,  nur  aus  Respekt
vor  einer  vermoderten,  papierenen  Bestimmung  diese  Einrichtung,
die  zu  einer  Fessel  seiner  geistigen,  politischen  und  wirtschaftlichen
Fortentwicklung  geworden  ist,  unangetastet  lassen  müßte.  Die
bürgerlichen  Parteien  aber  ängstigen  sich  vor  der  Freiheit  und
geistigen  Selbständigkeit  des  Volkes  und  beugen  sich  deshalb  viel
lieber  unter  das  kaudinische  Joch,  das  die  Kammer  der  Standesherren ­
  bei  jedem,  auch  dem  kleinsten  Reformversuch  errichtet,  als
daß  sie  dem  Volke  die  volle  politische  Freiheit  erkämpfen  helfen.
Soll  nun  die  Sozialdemokratie  die  Verantwortung  für  die  volksfeindliche ­
  Politik  mit  auf  sich  nehmen?  Das  wird  sie  nimmermehr. ­
  Die  sozialdemokratische  Fraktion  hat  deshalb  nicht  nur
den  neuen  Abs.  2  des  Art.  19  aufs  entschiedenste  bekämpft,
sondern,  als  derselbe  trotzdem  von  der  Mehrheit  angenommen
worden  war,  dem  ganzen  Einkommenssteuergesetz  ihre
Zustimmung  versagt.
Die  ausgleichende  Gerechtigkeit.
Hat  sich  bei  Beratung  des  Budgetrechts  gezeigt,  daß  die
Mehrheitsparteien  nicht  den  Mut  haben,  für  die  Volksfreiheiten
und  Volksrechte  mit  den  Mitteln  zu  kämpfen,  die  ihnen  in  die
Hände  gegeben  sind,  so  ging  aus  der  Beratung  zahlreicher  anderer
Einzelfragen  hervor,  daß  zwar  die  oberen  Schichten  der  liebevollsten ­
  Fürsorge  sich  erfreuen,  daß  aber  das  Klasseninteresse  jener
Parteien  eine  gerechte  Berücksichtigung  der  Forderungen  der  Arbeiterklasse ­
  nicht  zuläßt.  Mit  welcher  rührenden  Gewissenhaftigkeit
wurde  darüber  beraten,  daß  um  keinen  Preis  ein  Krösus,  der
bald  hier,  bald  dort  einen  Wohnsitz  nimmt  und  ans  den  verschiedensten ­
  Staaten  steuerbares  Einkommen  bezieht,  mit  keinem
            
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