Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

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hinwiederum  ab.  Von  der  „republikanischen"  Volkspartei  stimmten
in  der  Kommission  zwei  Mitglieder  dem  Antrag  zu.  zwei  andere
stimmten  gegen  denselben,  und  das  fünfte  demokratische  Kommissionsmitglied ­
  schwieg  bei  Aufruf  seines  Namens.  Das  war  K.  Haustmann,
  der  vermutlich  in  diesem  Augenblick  gerade  seine  Rede  für
den  Heilbronner  Parteitag  vorbereitete,  die  bekanntlich  konstatierte,
daß  über  das  Gottesgnadentum,  das  seine  Existenzberechtigung
ins  Jenseits  verlege,  im  20.  Jahrhundert  „nicht  mehr  ernsthaft
diskutiert"  zu  werden  brauche.
Diese  wenigen  Beispiele  zeigen  grell,  daß  die  breite  Masse  des
Volkes  bei  Beratung  der  Einkommcnssteuervorlage  genau  so  stiefmütterlich ­
  behandelt,  wie  die  oberen  Zehntausend  bevorzugt  wurden.
Was  das  Volk  von  der  progressiven  Einkommenssteuer  erhofft  hat,
wird  ihm  mit  der  Steuer,  die  der  Landtag  nun  beschlossen  hat,
nicht  geboten  werden.
Die  Schlußabflimmung.
In  der  Schlußabstimmung  stimmten  alle  Parteien,  ausgenommen
die  Sozialdemokratie,  für  das  Einkommenssteuergesetz.
Wenn  aus  der  verneinenden  Schlußabstimmung  der  Sozialdemokraten ­
  von  einzelnen  politischen  Schwachköpfen  oder  Verleumdern ­
  gefolgert  wird,  die  Sozialdemokratie  habe  sich  als
„Gegnerin  der  Steuerreform"  erwiesen,  so  bedarf  ein  solcher
blödsinniger  Vorwurf  kaum  der  Erwiderung.  Keine  Partei  des
Landes  ist  mit  solcheni  Nachdruck  und  solchen  rationellen  Forderungen ­
  für  eine  gründliche  und  gerechte  Steuerreform  eingetreten
wie  die  Sozialdemokratie,  und  mit  der  von  uns  entwickelten  Taktik
hätte  eine  gute  Reform  durchgesetzt  werden  können.  Die  sozialdemokratischen ­
  Abgeordneten  haben,  obgleich  ihre  grundlegenden
Anträge  in  der  Generaldebatte  und  ihre  zahlreichen  nicht  unwichtigen
Anträge  in  der  Spezialberatung  abgelehnt  worden  waren,  auch
in  der  ersten  Schlußabstimmung,  als  das  Steuerbewilligungsrecht
noch  nicht  preisgegeben  war,  dem  Einkonimenssteuergesetz  trotz
vieler  Bedenken  zugestimmt.  Nachdem  aber  dieser  Schnitt  in
die  verfassungsmäßigen  Rechte  der  Zweiten  Kammer  getan  war,
mußten  sie  die  Verantwortung  dafür  allein  denen  überlassen,
die  aus  Angst  vor  einem  Frontangriff  gegen  die  Erste  Kammer
diesen  Verrat  an  den  Volksinteressen  begangen  hatten.  Die
Sozialdemokratie  wird  niemals  dem  Volke  Anlaß  zu  dem  Vorwurf ­
  geben,  daß  auch  auf  sie  in  der  Verteidigung  der  Bolksrechte
  kein  Verlaß  sei.
            
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