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Statt nun der allgemeinen Erwartung der breiten Volksschichten
zu entsprechen und bei der Neuregelung des Gemeindesteuerwesens
auf die Fleischsteuer zu verzichten, wurde diese von der Regierung
aufs neue in den Entwurf wieder aufgenommen; ebenso die Abgabe
von Bier und von Gas und als Dreingabe wnrde den
Gemeinden noch eine Abgabe von Elektrizität zugebilligt.
Die Biersteuer beträgt fast allgemein für 100 Liter Bier
65 Pf. oder für den Doppelzentner Malz 2,50 Mk., in einzelnen
Orten gelten für geringere Biere kleinere Steuersätze. Im
Jahre 1901 wurde die Biersteuer in 91 Gemeinden erhoben;
sie ergab abzüglich der Rückvergütungen 939 490 Mk. oder rund
1,35 Pf. auf den Kopf der Bevölkerung der in Betracht kommenden
Gemeinden. Inzwischen hat sich die Zahl der Gemeinden, die
eine Bierabgabe erheben, noch erheblich vermehrt. Der Minister
des Innern machte zur Rechtfertigung der Biersteuer geltend, es
bestimme jeder Konsument selbst, wie viel Biersteuer er zahlen
wolle, indem er wenig oder viel Bier trinken könne. Handelte
es sich nicht um einen schlechten Witz, so müßte die Bemerkung
als eine Verhöhnung derselben Volkskreise aufgefaßt werden,
denen nach den Jntensionen des Ministers doch vermittels der
Bielsteuer beträchtliche Summen abgenommen werden sollen. Das
Bier ist heute ein Konsumartikel der breiten Masse und die
Besteuerung solcher Artikel steht mit einer gerechten, die Leistungsfähigkeit
zur Grundlage nehmenden Steuei Politik im schärfsten
Widerspruch.
Die Gassteuer wird nur in drei Gemeinden noch erhoben
(Stuttgart, Heilbronn, Eßlingen); sie beträgt in Stuttgart für
1 Kubikmeter Nutzgas I Pf., für Leuchtgas 4 Pf., iu den beiden
anderen Städten ohne Unterschied pro Kubikmeter 4 Pf. und
brachte den drei Gemeinden im Jahre 1901 285091 Mk. ein.
Auch der Gasverbrauch ist kein Maßstab für die Leistungsfähigkeit
des Steuerpflichtigen. Konnte vor Jahren noch geltend gemacht
werden, die Gassteuer treffe nur wohlhabendere Gcmeiudebewohner,
so fällt dies Argument heute fort, denn in den Städten werden
jetzt vielfach auch die kleinen, von ärmeren Mietern bewohnten
Wohnungen mit Gaseiurichtung versehen.
Die Abgabe von Elektrizität endlich, die der Entwurf
neu einführt (Höchstbetrag 15 Pf. für 1000 Wattstunden), setzt
dem reaktionären Charakter der ganzen Steuerreform die Krone
auf. Den staatlichen und kommunalen Gemeinwesen fällt bei
verständiger Leitung die Aufgabe zu, der Entwicklung der Technik
die Bahn frei zu machen, eventuell auch durch materielle Unter-