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stützungeu. Dieser Aufgabe kommt die Württembergische Regierung
in der Weise nach, daß sie — die Nutzbarmachung der Errungenschaften
der Elektrotcchnik durch Besteuerung des elektrischen Lichts
erschwert. So kommt zwei Menschenalter nach dem Tode des
größten Teutschen die Regierung eines deutschen Bundesstaates
dessen letztem Mahnruf nach: Mehr Licht!
In Uebereinstimmung mit dem schon in der Generaldebatte
gestellten, aber abgelehnten Antrag der sozialdemokratischen Fraktion
stellte das sozialdemokratische Kommissionsmitglied auch bei der
Einzelberatung den Antrag auf Ablehnung aller Verbrauchsabgaben.
Der Antrag wurde in der Kommission mit 10 gegen
4 Stimmen abgelehnt. Dagegen stimmten ein Volksparteiler und
alle anderen bürgerlichen Parteien geschlossen. Im Plenum, wo
der Antrag wiederholt gestellt wurde, wurde er niedergestimmt
mit 53 gegen 19 Stimmen. Dafür stimmten die Sozialdemokraten
und die Volke parteilichen Abgeordneten: Betz, Gabler,
Binz, Beurlen, Galler, Tag, Schickhardt, Schock, Schön, Henning.
Schmidt-Maulbronn, Haußmann-Gerabronn, Hanßmann-Balingen,
Harttmann; dagegen die Volksparteiler Liesching, Hähnle,
Hartranft, Hahn und alle übrigen Fraktionen. Das sozialdemokratische
Kommissionsmitglied versuchte nach Ablehnung des
prinzipiellen Antrags die Forterhebnng der Verbrauchsabgaben zu
erschweren, indem es beantragte, sie nur denjenigen Gemeinden
zu gestatten, die wenigstens 8°jo Ertragssteuern zu erheben gezwungen
sind. Damit wären die Verbrauchsabgaben zu einem
Aushilfsmittel für finanziell bedrängte Gemeinden geworden.
Auch dieser Antrag wurde von der Kommission mit 11 gegen
3 Stimmen abgelehnt; unter den Gegnern desselben befanden
sich die Volksparieiler Betz, Binz und Rath. Zustimmung
fand der Antragsteller nur bei K. Haußmann und Schickhardt.
Endlich machte der Sozialdemokrat in der Kommission den Versuch,
den Gemeinden, die sie nur ungünstiger Finanzverhältnisse
halber erheben, die Aufhebung der Verbrauchsabgaben zu erleichtern
durch stärkere Heranziehung der Einkommenssteuer.
Auch die Aufhebung der Wohnsteuer sollte auf diesem Wege erleichtert
werden. Er beantragte eine Bestimmung folgenden
Inhalts:
„Solchen Gemeinden, welche eine Wohnsteuer, oder Verbrauchsabgaben
von Fleisch, Bier und Gas erheben, ist, wenn sie auf diese
Abgaben oder eine derselben verzichten und von der Einführung
einer Abgabe von Elektrizität absehen, auf die Dauer der Verzichtleistung
gestattet, die Gemeindeeinkommenssteuer bis auf 60°/o der
Einheitssätze der staatlichen Einkommenssteuer zu erhöhen, sofern