Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

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stützungeu.  Dieser  Aufgabe  kommt  die  Württembergische  Regierung
in  der  Weise  nach,  daß  sie  —  die  Nutzbarmachung  der  Errungenschaften ­
  der  Elektrotcchnik  durch  Besteuerung  des  elektrischen  Lichts
erschwert.  So  kommt  zwei  Menschenalter  nach  dem  Tode  des
größten  Teutschen  die  Regierung  eines  deutschen  Bundesstaates
dessen  letztem  Mahnruf  nach:  Mehr  Licht!
In  Uebereinstimmung  mit  dem  schon  in  der  Generaldebatte
gestellten,  aber  abgelehnten  Antrag  der  sozialdemokratischen  Fraktion
stellte  das  sozialdemokratische  Kommissionsmitglied  auch  bei  der
Einzelberatung  den  Antrag  auf  Ablehnung  aller  Verbrauchsabgaben. ­
  Der  Antrag  wurde  in  der  Kommission  mit  10  gegen
4  Stimmen  abgelehnt.  Dagegen  stimmten  ein  Volksparteiler  und
alle  anderen  bürgerlichen  Parteien  geschlossen.  Im  Plenum,  wo
der  Antrag  wiederholt  gestellt  wurde,  wurde  er  niedergestimmt
mit  53  gegen  19  Stimmen.  Dafür  stimmten  die  Sozialdemokraten ­
  und  die  Volke  parteilichen  Abgeordneten:  Betz,  Gabler,
Binz,  Beurlen,  Galler,  Tag,  Schickhardt,  Schock,  Schön,  Henning.
Schmidt-Maulbronn,  Haußmann-Gerabronn,  Hanßmann-Balingen,
Harttmann;  dagegen  die  Volksparteiler  Liesching,  Hähnle,
Hartranft,  Hahn  und  alle  übrigen  Fraktionen.  Das  sozialdemokratische ­
  Kommissionsmitglied  versuchte  nach  Ablehnung  des
prinzipiellen  Antrags  die  Forterhebnng  der  Verbrauchsabgaben  zu
erschweren,  indem  es  beantragte,  sie  nur  denjenigen  Gemeinden
zu  gestatten,  die  wenigstens  8°jo  Ertragssteuern  zu  erheben  gezwungen ­
  sind.  Damit  wären  die  Verbrauchsabgaben  zu  einem
Aushilfsmittel  für  finanziell  bedrängte  Gemeinden  geworden.
Auch  dieser  Antrag  wurde  von  der  Kommission  mit  11  gegen
3  Stimmen  abgelehnt;  unter  den  Gegnern  desselben  befanden
sich  die  Volksparieiler  Betz,  Binz  und  Rath.  Zustimmung
fand  der  Antragsteller  nur  bei  K.  Haußmann  und  Schickhardt.
Endlich  machte  der  Sozialdemokrat  in  der  Kommission  den  Versuch, ­
  den  Gemeinden,  die  sie  nur  ungünstiger  Finanzverhältnisse
halber  erheben,  die  Aufhebung  der  Verbrauchsabgaben  zu  erleichtern ­
  durch  stärkere  Heranziehung  der  Einkommenssteuer.
Auch  die  Aufhebung  der  Wohnsteuer  sollte  auf  diesem  Wege  erleichtert ­
  werden.  Er  beantragte  eine  Bestimmung  folgenden
Inhalts:
„Solchen  Gemeinden,  welche  eine  Wohnsteuer,  oder  Verbrauchsabgaben ­
  von  Fleisch,  Bier  und  Gas  erheben,  ist,  wenn  sie  auf  diese
Abgaben  oder  eine  derselben  verzichten  und  von  der  Einführung
einer  Abgabe  von  Elektrizität  absehen,  auf  die  Dauer  der  Verzichtleistung
  gestattet,  die  Gemeindeeinkommenssteuer  bis  auf  60°/o  der
Einheitssätze  der  staatlichen  Einkommenssteuer  zu  erhöhen,  sofern
            
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