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steuern ausschließen, liegt ein Hauptgrund der Unzufriedenheit mit
dieser Steuerart.
Aber weiter kann das bestehende Ertragssteuersystem auch die
Schwankungen im Ertrag des Steuerobjekts nicht berücksichtigen.
In einem schematischen Verfahren wird der Ertrag eines Grundstücks
nach Maßgabe der Bonität und Kulturart abgeschätzt und
dieser Ertrag wird Jahrzehnte hindurch der Besteuerung zugrunde
gelegt, mag er auch der Wirklichkeit nie entsprochen haben.
Sollte aber auch im Schätzungsjahr das Ergebnis der Schätzung
mit dem wirklichen Ertrag übereinstimmen, so kann es schon im
nächsten Jahre sich bedeutend ermäßigt oder erhöht haben. Die
Sleuerbemessung geschieht jedoch ohne Rücksicht auf diese Veränderungen,
sie vollzieht sich einfach auf Grund des Schätzungsergebnisses;
das Kataster ist starr und unbeweglich. Bei den
ungeheuren Kosten einer Neuaufnahme der Kataster oder einer
Katasterrevision kann eine solche nur in Zeitabständen von Jahrzehnten
vorgenommen werden. Die Basis der Steuerbemessung
bei der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer bildet heute eine
vor drei bis vier Jahrzehnten erfolgte und mittels Schemas auf
die Masse der Steuerpflichtigen angewendete Durchschnittsberechnung,
die vielleicht für e / 10 der Steuerobjckte längst nicht mehr zutrifft.
Welche Wertsveränderungen sind namentlich bei Grundstücken seit
dieser langen Zeit eingetreten! Manche Gebäude, die bei der erstmaligen
Anwendung der jetzigen Gebäudekataster einen mittleren
Ertrag abwarfen, sind inzwischen ertragsunfähiger, zahlreiche andere
bedeutend ertragsfähiger geworden. Man beachte nur, wie rapid
die Gcbäudepreise ln den Großstädten in den letzten Jahrzehnten
gestiegen sind. In demselben Maße haben sich die Mietserträge
gesteigert. Die Steuerbehörde aber muß alle Gebäudebesitzer über
einen Kamm scheren und unterstellen, daß jedes Gebäude eine
Rente von 3°/o des durch Schätzung ermittelten Kapitalweites
abwerfe, nicht mehr und nicht weniger. Bei der Gewerbesteuer
kommen außer der schwankenden wirtschaftlichen Konjunktur die
äußerst unsicheren Anhaltspunkte in Betracht, nach denen die
Abschätzung des persönlichen Arbeitsverdienstes und die Rente aus
dem Betriebskapital erfolgt. Die Unsicherheit des Maßstabs hat
in sehr vielen Fällen schon zu wahnsinnig hoher Einschätzung von
Gewerbetreibenden geführt, gegen die auf dem Wege des Bescbwerdeverfahrens
nur sehr schwer anzukämpfen ist. Aus alledem
ergibt sich, daß das Katastersystem den Schwankungen, denen
die Ertragsfähigkeit des Steuerobjektes unterworfen ist, nicht zu
folgen vermag.