41
mannschaft von Stettin die Vertreter von 12 preußischen amtlichen
Handelsvertretungen zusammen, um über die Schaffung einheit
licher Usancen im Produktenhandel zu beraten. Die Versammlung
beschloß, zur Beratung aller gemeinsamen Fragen sollten künftig
alljährlich Konferenzen der preußischen Handelskammern und
Korporationen stattfinden. Der so entstandene preußische Handels
tag tagte zum ersten Male im Jahre 1860.
Die Initiative zur Gründung eines allgemeinen deutschen
Handelstages ging aber von den badischen Handelskammern aus.
Auf dem im Jahre 1860 abgehaltenen Badischen Handelstag
wurde dessen Vorort Heidelberg beauftragt, einen allgemeinen
deutschen Handelstag anzuregen. Dieser trat im Jahre 1861, zu
nächst unter Mitbeteiligung österreichischer Kammern, zusammen.
Seitdem hat der deutsche Handelstag mehrfache Wandlungen er
lebt. Seit 1899 umfaßt er alle deutsche Handelskammern und auf
Gesetz beruhenden Korporationen, sowie eine Reihe freier Vereine;
seine jetzt geltende Verfassung ist vom 9. Jan. 1901.
Der Deutsche Handelstag stellt eine freie Vereinigung der
in ihm vertretenen Körperschaften dar und steht in keinerlei
Abhängigkeitsverhältnis zur Regierung. Er hat die Aufgabe, die
Interessen der Industrie und des Handels zu fördern. Als Mit
glieder beizutreten sind alle Handelskammern, Handels- und Ge
werbekammern und kaufmännischen Korporationen berechtigt,
welche gesetzlich anerkannte Vertreter von Industrie und Handel
sind. Für Bezirke, welche keine auf Gesetz beruhenden Vertretungen
besitzen, können Vereine, die als geeigneter Ersatz anzusehen
sind, aufgenommen werden. Außerdem können Fachvereine, welche
für einen wichtigen Handels- oder Industriezweig von erheblicher
Bedeutung sind und keinen lokalen Charakter tragen, Mitglied
werden.
Die Vollversammlung des Deutschen Handelstages besteht
aus den Delegierten der Mitgiiedskörperschaften und den dem
Ausschüsse angehörenden Personen. In der Regel tagt sie einmal
jährlich. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 Mitgliedern
muß sie binnen sechs Wochen berufen werden. Bei Abstimmungen
hat jedes Mitglied, wenn es sich um die Wahlen zum Ausschuß
handelt, eine Stimme. Im übrigen verfügen die Mitglieder je nach
der Höhe der von ihnen geleisteten Jahresbeiträge über 1—7
Stimmen. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet;
hei Satzungsänderungen ist Zweidrittelmehrheit notwendig.
Die Vorbereitung der Verhandlungen im Plenum des Deut
schen Handelstages liegt in den Händen des Ausschusses. Der
Ausschuß besteht zurzeit aus etwa 50 Mitgliedern. Alle Mit
glieder des Deutschen Handelstages, welche 1000 Mk. oder mehr
Jahresbeitrag bezahlen, entsenden in den Ausschuß einen
Vertreter; die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin
und die Handelskammer zu Berlin entsenden zwei Vertreter.
\
Mitgliedschaft.
Voll
versammlung.
Ausschuß.