Full text: Die Handelskammern

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mannschaft von Stettin die Vertreter von 12 preußischen amtlichen 
Handelsvertretungen zusammen, um über die Schaffung einheit 
licher Usancen im Produktenhandel zu beraten. Die Versammlung 
beschloß, zur Beratung aller gemeinsamen Fragen sollten künftig 
alljährlich Konferenzen der preußischen Handelskammern und 
Korporationen stattfinden. Der so entstandene preußische Handels 
tag tagte zum ersten Male im Jahre 1860. 
Die Initiative zur Gründung eines allgemeinen deutschen 
Handelstages ging aber von den badischen Handelskammern aus. 
Auf dem im Jahre 1860 abgehaltenen Badischen Handelstag 
wurde dessen Vorort Heidelberg beauftragt, einen allgemeinen 
deutschen Handelstag anzuregen. Dieser trat im Jahre 1861, zu 
nächst unter Mitbeteiligung österreichischer Kammern, zusammen. 
Seitdem hat der deutsche Handelstag mehrfache Wandlungen er 
lebt. Seit 1899 umfaßt er alle deutsche Handelskammern und auf 
Gesetz beruhenden Korporationen, sowie eine Reihe freier Vereine; 
seine jetzt geltende Verfassung ist vom 9. Jan. 1901. 
Der Deutsche Handelstag stellt eine freie Vereinigung der 
in ihm vertretenen Körperschaften dar und steht in keinerlei 
Abhängigkeitsverhältnis zur Regierung. Er hat die Aufgabe, die 
Interessen der Industrie und des Handels zu fördern. Als Mit 
glieder beizutreten sind alle Handelskammern, Handels- und Ge 
werbekammern und kaufmännischen Korporationen berechtigt, 
welche gesetzlich anerkannte Vertreter von Industrie und Handel 
sind. Für Bezirke, welche keine auf Gesetz beruhenden Vertretungen 
besitzen, können Vereine, die als geeigneter Ersatz anzusehen 
sind, aufgenommen werden. Außerdem können Fachvereine, welche 
für einen wichtigen Handels- oder Industriezweig von erheblicher 
Bedeutung sind und keinen lokalen Charakter tragen, Mitglied 
werden. 
Die Vollversammlung des Deutschen Handelstages besteht 
aus den Delegierten der Mitgiiedskörperschaften und den dem 
Ausschüsse angehörenden Personen. In der Regel tagt sie einmal 
jährlich. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 Mitgliedern 
muß sie binnen sechs Wochen berufen werden. Bei Abstimmungen 
hat jedes Mitglied, wenn es sich um die Wahlen zum Ausschuß 
handelt, eine Stimme. Im übrigen verfügen die Mitglieder je nach 
der Höhe der von ihnen geleisteten Jahresbeiträge über 1—7 
Stimmen. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet; 
hei Satzungsänderungen ist Zweidrittelmehrheit notwendig. 
Die Vorbereitung der Verhandlungen im Plenum des Deut 
schen Handelstages liegt in den Händen des Ausschusses. Der 
Ausschuß besteht zurzeit aus etwa 50 Mitgliedern. Alle Mit 
glieder des Deutschen Handelstages, welche 1000 Mk. oder mehr 
Jahresbeitrag bezahlen, entsenden in den Ausschuß einen 
Vertreter; die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin 
und die Handelskammer zu Berlin entsenden zwei Vertreter. 
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Mitgliedschaft. 
Voll 
versammlung. 
Ausschuß.
	        
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