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der Gewerkschaft als Vertreterin der Arbeiter bei Normierung der
Tarifsätze, 2. Verbürgung des von der Gewerkschaft anerkannten
Normalzeitlohnes als Mindestlohn bei Stück- oder Prämienarbeit
und 3. Stetigkeit der Tarifsätze bei gleichbleibenden
technischen Vorbedingungen.
Tatsächlich haben Unternehmungen der Maschinenbauindustrie,
die ein Zeitprämiensystem haben, wie Bernstein berichtet,
sich darauf eingelassen und sich verpflichtet:
1. Zeitlohnsatz in allen Fällen zu bezahlen, also Mindestlohn,
2. Ueberzeitarbeit und Nachtschichten nach den bereits geltenden
Grundsätzen besonders zu entlohnen,
3. eine einmal festgelegte Zeitbestimmung für irgendwelche
Arbeiten nur zu ändern, wenn die Arbeitsmethoden oder die Arbeitsmittel
geändert werden.
4. das Bonussystem nicht einzuführen, wenn nicht die Absicht
besteht, an ihm festzuhalten, letzteres zur Hintanhaltung, dass
nur zum Zweck der Herabsetzung der Arbeitszeiten das Zeitprämiensystem
vorübergehend Verwendung finde.
In einem jüngsten Aufsatz verhehlt Bernstein nicht mehr, dass
er das System des Stückzeitlohnes, eben der Zeitprämienlöhnung
als die voraussichtliche Lösung des Problems ansieht.
»Gleichviel Arbeit in einer P'orm gegen gleichviel Arbeit in einer
anderen Form ausgetauscht«, wie Marx über das Gothaer Programm
schrieb, das, so meint Bernstein, würde sich erfüllen,
wenn eine Lohnform nur den Dichtigkeitsgrad der Arbeit gebührend
in Rechnung stellt.
Dies und die sonstige Unbedenklichkeit des Zeitprämiensystemes
muss ich in Frage stellen.
Eine objektive Beurteilung der neuen Methode setzt voraus,
dass über das Wesen der Zeitprämienbemessung
völlige Klarheit besteht. Dass von einer grundsätzlichen Gleichartigkeit
mit dem einfachen Stücklohnsystem nicht die Rede sein
kann, liegt freilich nicht so offenkundig zutage.
Ausgangspunkt und Grundlage des Systemes ist die Zumessung
einer bestimmten Zeit für eine bestimmte Arbeitsaufgabe
mit der Zusicherung eines bestimmten Zeiteinheitslohnsatzes. Im
Falle der gewöhnlichen Werklöhnung fehlt bei der Entgeltbemessung
jede Beziehung zur Arbeitszeit, es handelt sich vielmehr
nur um Bezahlung eines mehr oder minder willkürlichen Preises
für die Lösung der Arbeitsaufgabe.