5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik.
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Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Vorzug haben, daß die Möglich
keit, das praktisch Erreichbare und Durchführbare unter Abwägung
der Interessen beider Parteien zu finden, gesteigert wird. Gesetz
lich aufgezwungenen Organen dieser Art würden aber vermutlich
manche Unternehmer und noch mehr Arbeiter ablehnend und miß
trauisch gegenüberstehen. In den Kreisen der Unternehmer spielt da
bei die Besorgnis mit, daß die Arbeitskammern zu Stützpunkten der
sozialdemokratischen Agitation werden. Bei einem Teile der Ar
beiter würde sich eine Organisation nach dem Vorbilde der italienischen
Arbeiterkammern ohne Zweifel leicht Eingang verschaffen. Ihr
würden aber die Unternehmer vermutlich allgemeinere und zähere
Abneigung entgegensetzen. Mehrfach ist deshalb eine abwartende
Haltung der Gesetzgebung sowohl gegenüber Arbeiterkammern als auch
gegenüber Arbeitskammern befürwortet und der organische Ausbau der
gutachtlichen Tätigkeit der Gewerbegerichte als zweckmäßiger be
zeichnet worden.
Wenn es gelingt, die Hindernisse zu beseitigen, die der gesetz
lichen Regelung der Frage der Arbeitskammern entgegenstehen, so
würde damit doch noch nicht allen Bedürfnissen in bezug auf die In
teressenvertretung Genüge geschehen sein. Man darf nicht vergessen,
daß der Arbeiter das Bedürfnis empfindet, auch in dem engeren Um
kreise des ihn beschäftigenden und seine wirtschaftliche Lage unmittel
bar beeinflussenden Unternehmens seine Interessen zur Sprache und
zur Geltung zu bringen. Auf der anderen Seite ist es auch für den
Unternehmer wichtig, die besonderen Wünsche und Beschwerden seiner
eigenen Arbeiter kennen zu lernen, ohne lediglich auf Anhören ein
zelner Personen oder auf die Verhandlungen mit der Gesamtheit seiner
Arbeiter angewiesen zu sein. Diesem Bedürfnis kann die lokale
Arbeitskammer, auch wenn sie in Berufsabteilungen gegliedert ist.
nicht gerecht werden. Denn ihr Wesen besteht gerade darin, über
das Einzelunternehmen hinaus zu der ganzen Berufsgruppe des betr.
Bezirks zu führen. Daß dabei auch gelegentlich eine Erörterung der
Verhältnisse bestimmter Betriebe stattfinden würde, genügt nicht, da
es zur Befriedigung des genannten Bedürfnisses der Aussprache zwischen
dem Unternehmer oder seinen Vertretern und den Vertretern seiner
eigenen Arbeiter bedarf. Dazu kommt, daß in jedem größeren Unter
nehmen eine Reihe von Einrichtungen zu verwalten ist, die sich auf
die Verhältnisse der Arbeiter dieses Werkes beziehen, und daß es
vielfach sowohl den Arbeitern wie dem Unternehmer erwünscht ist,
auch Arbeitervertreter bei der Verwaltung beteiligt zu sehen. Eine
solche Interessenvertretung der Arbeiter des einzelnen Werkes gegen
über dem beteiligten Unternehmer liegt in den Arbeiteraus
schüssen (Ältestenkollegien, Ältestenräten, Fabrikräten usw.) vor. Aus
van der Borght, Grundz. d. Sozialpolitik. (3