Full text: Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

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*) M. I. I Nr. 5 S. 37. 
**) Vertrag vom 12. Juli 1883. 
„1. Befreiung des Kakao von jeder Verzollung oder wenigstens 
Herabsetzung ans ein Minimum, im allerhöchsten Falle nicht 
über 10 M. p. 50 kg und zugleich im letzteren Falle 
2. eine entsprechende Rückgewährung des Zolls von Kakao und 
Zucker bei der Ausfuhr von Kakaofabrikaten. 
3. Sollten diese Wünsche in der That aus etwa finanziellen Gründen 
nicht durchführbar sein, so müssen wir dringend für eine ent 
sprechende Erhöhung des Fabrikatzolles eintreten, der dann 
freilich unter 40 M. P. 50 kg nicht gegriffen werden könnte, 
immer dabei vorausgesetzt, daß der gegenwärtige Rohkakaozoll 
bestehen bleibt." 
Während Punkt 3 durch den Zolltarif von 1879 nur theilweise und 
Punkt 2 erst nach und nach Erfüllung fand, ist es bezeichnend, daß nach 
23 Jahren bei Gelegenheit der neuen Zolltarifsberathung der in Punkt 1 
ausgesprochene Wunsch in vollem Umfange und in ganz gleichem Sinne 
wiederholt werden muß. 
Welchen Aufschwung die Chokoladen- und Kakao-Industrie in den 
nur einen geringen oder gar keinen Kakaozoll kennenden Ländern, Schweiz 
und Holland, gewonnen hat, hat sich in dem verflossenen Vierteljahrhundert 
erwiesen. 
Daß man bei Gründung des Verbandes hierfür die richtige Auf 
fassung hatte, zeigt eine Eingabe an den Reichskanzler vom 12. Februar 
1879*), in welcher auf eine von demselben unterm 15. Februar 1878 an 
den Bundesrath ergangene Mittheilung Bezug genommen und dabei be 
sonders folgender Satz als Ansicht Bismarcks herausgehoben wird: 
„Von dieser allgemeinen Zollpflicht würden diejenigen für 
die Industrie unentbehrlichen Rohstoffe auszunehmen sein, welche 
in Deutschland gar nicht erzeugt werden können." 
Jahrelange Kämpfe hatten dazu gehört, um für unsere Industrie den 
mäßigen Schutzzoll von 60 M. zu erreichen, als uns nach Verlauf von 
4 Jahren durch den spanischen Handelsvertrag eine schwerwiegende, 
schlimme Ueberraschung zu Theil wurde.**) Ohne daß mit den betheiligten 
Kreisen Fühlung genommen worden wäre, fand gegenüber Spanien eine 
Herabsetzung des Chokoladezolls von 60 ans 50 M. statt. Daß Spanien 
innerhalb seiner Grenzen einen nicht unbedeutenden Chokoladenverbrauch 
hat, ist erklärlich, ist es doch das Heimathland der Chokoladefabrikation. 
Ausgeführt hatte es bis dahin jährlich nicht mehr als 100 kg nach 
Deutschland und bei diesem Quantuni ist es auch während der ganzen 
Dauer des Vertrags geblieben. Ein deutliches Zeichen, daß man damit 
dem vertragschließenden Staate keinen Vortheil geboten hatte, während man,
	        
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