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*) M. I. I Nr. 5 S. 37.
**) Vertrag vom 12. Juli 1883.
„1. Befreiung des Kakao von jeder Verzollung oder wenigstens
Herabsetzung ans ein Minimum, im allerhöchsten Falle nicht
über 10 M. p. 50 kg und zugleich im letzteren Falle
2. eine entsprechende Rückgewährung des Zolls von Kakao und
Zucker bei der Ausfuhr von Kakaofabrikaten.
3. Sollten diese Wünsche in der That aus etwa finanziellen Gründen
nicht durchführbar sein, so müssen wir dringend für eine ent
sprechende Erhöhung des Fabrikatzolles eintreten, der dann
freilich unter 40 M. P. 50 kg nicht gegriffen werden könnte,
immer dabei vorausgesetzt, daß der gegenwärtige Rohkakaozoll
bestehen bleibt."
Während Punkt 3 durch den Zolltarif von 1879 nur theilweise und
Punkt 2 erst nach und nach Erfüllung fand, ist es bezeichnend, daß nach
23 Jahren bei Gelegenheit der neuen Zolltarifsberathung der in Punkt 1
ausgesprochene Wunsch in vollem Umfange und in ganz gleichem Sinne
wiederholt werden muß.
Welchen Aufschwung die Chokoladen- und Kakao-Industrie in den
nur einen geringen oder gar keinen Kakaozoll kennenden Ländern, Schweiz
und Holland, gewonnen hat, hat sich in dem verflossenen Vierteljahrhundert
erwiesen.
Daß man bei Gründung des Verbandes hierfür die richtige Auf
fassung hatte, zeigt eine Eingabe an den Reichskanzler vom 12. Februar
1879*), in welcher auf eine von demselben unterm 15. Februar 1878 an
den Bundesrath ergangene Mittheilung Bezug genommen und dabei be
sonders folgender Satz als Ansicht Bismarcks herausgehoben wird:
„Von dieser allgemeinen Zollpflicht würden diejenigen für
die Industrie unentbehrlichen Rohstoffe auszunehmen sein, welche
in Deutschland gar nicht erzeugt werden können."
Jahrelange Kämpfe hatten dazu gehört, um für unsere Industrie den
mäßigen Schutzzoll von 60 M. zu erreichen, als uns nach Verlauf von
4 Jahren durch den spanischen Handelsvertrag eine schwerwiegende,
schlimme Ueberraschung zu Theil wurde.**) Ohne daß mit den betheiligten
Kreisen Fühlung genommen worden wäre, fand gegenüber Spanien eine
Herabsetzung des Chokoladezolls von 60 ans 50 M. statt. Daß Spanien
innerhalb seiner Grenzen einen nicht unbedeutenden Chokoladenverbrauch
hat, ist erklärlich, ist es doch das Heimathland der Chokoladefabrikation.
Ausgeführt hatte es bis dahin jährlich nicht mehr als 100 kg nach
Deutschland und bei diesem Quantuni ist es auch während der ganzen
Dauer des Vertrags geblieben. Ein deutliches Zeichen, daß man damit
dem vertragschließenden Staate keinen Vortheil geboten hatte, während man,