Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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'Dadurch, dass die Möglichkeit geboten ist, Grundbesitz eigen 
tümlich ohne Zahlung des Kaufschillings, beziehungsweise 
•ohne Entrichtung des KapitaRverthes des Grundbesitzes, aus 
schliesslich gegen zeitweise rückkehrende Renten, die aus dem 
Ertrag des Grundbesitzes gedeckt, werden können, zu er 
werben, ist auch der weniger bemittelte, aber fachkundige, 
fleissige, arbeitstüchtige Arbeiter in die Lage versetzt, Eigen- 
thümer eines Grundstückes zu werden; mit einem Worte, der 
Erwerb von Grundbesitz wird erleichtert. Und die Bedeutung 
dieses Umstandes ist, gegenüber dem heutigen Zustand, 
nicht zu unterschätzen. Denn dem «kleinen Mann» wird auf 
den Kaufschillingsrest ein unkündbares Amortisationsdarlehen 
sehr schwer gewährt, und auch in diesem Falle seine Kapi 
talskraft in Anspruch genommen; während er bei Gutserwerb 
gegen Rente sein kleines Kapital zur Befriedigung seines Be 
darfes an Betriebsmittel verwenden kann. — Bei Übernahme 
einer Rente wird weiters der Kreditbedarf in überflüssi 
ger Weise nicht gesteigert und bei eigenthümlicher Übertra 
gung des Grundbesitzes das Kapital nicht mobilisirt. 
Die Errichtung von Rentengütern ist begründet, wenn der 
Besitz feines Grundbesitzers grösser ist, als dass er ihn mit 
seiner Wirtschaftskraft rationell bewirtschaften könnte und ihm 
somit kein entsprechendes Betriebskapital zur Verfügung steht; 
oder wenn er seine entfernt liegenden 'Schläge hei der Be 
wirtschaftung nicht entsprechend verwerthen vermag und sich 
von denselben ablösen will; oder aber wenn er zur intensive 
ren Bewirtschaftung benöthigte, jedoch ihm fehlende Arbeits 
kräfte sesshaft zu machen beabsichtigt; oder schliesslich, wenn 
der bereits überschuldete Grundbesitzer sein Gut, ungetheilt, 
um einen solchen Preis, der zur Deckung seiner Schulden ge 
nügen würde, nicht verkaufen kann. In diesen Fällen gibt er 
sein Gut, zum Theile, respektive in letzterem Falle zur Gänze 
in entsprechenden Stücken an Kleingrundbesitzer weiter, aber 
nicht gegen Kaufschillingskapital, nicht gegen Kapitalleistung, 
zu welcher die kleinen Leute nicht fähig sind, sondern gegen 
die Verbindlichkeit zur Übernahme einer Rente,' die durch 
Zahlung einer Jahresamortisationsrate nach und nach zur Ablö 
sung gelangt. Nun aber ist dem zum Zwecke von Rentenguts 
bildung Bodenmaterial anbietenden Grundbesitzer mit einer Rente 
nicht gedient; er benöthigt Geld, Kapital, um sein Betriebskapi 
tal zu vermehren, um zu melioriren, Schulden abzustossen, um 
sich zu konsolidiren. Ihm ist mit einer Rente nur dann und 
insoweit gedient, wenn sie auf einmal, kapitalisirt an ihn abge- 
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