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getragen werden. Es müßte ein Unterschied gemacht werden
zwischen Wohnstraßen und Yerkehrsstraßen und zwar sowohl
in der Anlage der Baustellen, wie in der Höhe der Häuser
und der Breite der Straßen. Der Umstand, daß dieselben Vor
schriften für den Bau von Häusern mit sehr teuren und mit
sehr billigen Wohnungen gelten, daß die Belastung hier also
keine entsprechenden Unterschiede zuläßt, bildet wiederum
ein erschwerendes Hindernis für den Bau kleiner und billiger
Wohnungen.
Die Frage des Mietspreises wird natürlich hauptsächlich
abhängen von den Momenten, welche die Wohnungsbaufrage,
wie wir oben erörtert haben, ausmachen. Alle jene Momente,
welche zu einer Verteuerung des Grund und Bodens und der
Baukosten beitragen, wirken natürlich auch in derselben
Weise auf den Mietspreis ein. Je höher aber dieser Preis im
Verhältnis zum Einkommen des Mieters steigt, umso schwerer
läßt sich eine Uberfüllung der Wohnungen verhindern und
eine vernünftige Hygiene der Wohnungsnutzung durchführen.
Es würde unter diesen Umständen selbst eine energische
Wohnungsinspektion kaum etwas ausricliten können.')
Unabhängig hiervon ist die Frage der Wohnungs
benutzung, welche von der Wohnsitte abbängt, eine Er-
ziehungs- und Bildungsfrage, welche gerade für die unteren
Klassen von der allergrößten Bedeutung ist. Es kommt hier
vor allem darauf an, wie weit die weiblichen Mitglieder der
Arbeiterfamilien sich der Hauswirtschaft widmen können und
wie weit sie es verstehen, Ordnung und Reinlichkeit in der
Wohnung aufrecht zu erhalten und sie mit allen Reizen und
Anziehungskräften einer einfachen und geschmackvollen
ästhetischen Kultur auszustatten. * 2 )
Bei der Abschließung des Mietsvertrages ist der Mieter
kleiner Wohnungen im allgemeinen in einer weit ungünstigeren
Lage als der Mieter großer Wohnungen. Es ergibt sich das
') Schaffte u. Lechler, Neue Beiträge zur nationalen Wohnungs-
reform, Berlin 1897, S. 36 ff.
Mahraun, Die Ordnung der Arbeiterwohnungsfrage, S. 5 ff.
2 ) Ivainpffmeyer, Die Baugenossenschaften im Kähmen eines
nationalen Wohnungsreformplanes, Göttingen 1900, S. ‘29.
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