Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

162 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts. 
werden soll. Wir entscheiden uns für die Form der be 
schränkten Schuld. Die beschränkte Haftung würde zu 
einer weitgehenden Detailregelung und zu Kontrollen führen, 
die das selbstbewußte Berufsvereinsleben unserer Tage nicht 
ertragen könnte. Wenn für die Haftung aus Friedensbrüchen 
ein bestimmter Teil des Vereinsvermögens bestimmt werden 
müßte, so wäre gesetzlich Sorge zu treffen nicht nur dafür, 
wie dieses Sondergut gebildet, sondern auch, wie es erhalten 
werden könnte, und es müßten Schutzmaßregeln getroffen 
werden, welche die Durchführung der gesetzlichen Anordnung 
gewährleisten. Diesen Schwierigkeiten entgeht die beschränkte 
Schuld in der Form der Buße, die wir hiermit als Ziel 
der Friedensklage vorschlagen ft. Ihr Geldbetrag wird durch 
das Gesetz im Höchstmaße festzulegen sein. Der Richter wirft 
dann im Rahmen der Parteianträge im Einzelfalle nach 
seinem Ermessen die verwirkte Buße bis zu dieser Grenze 
aus. Diese Begrenzung des Ersatzanspruchs bietet die Vorteile 
der gesetzlichen Beschränkung des Risikos ohne eine Ein 
schränkung der freien Selbstentwicklung der Vertragsorgani 
sationen. Bindet der Gesetzgeber ihre Geltendmachung noch 
an eine bestimmte Frist, so hat er alles getan, um dem Ver 
sagen der Selbstexekution im Falle des Friedensbruches sicher 
und schnell zu begegnen ft. 
6. 
Die bisher besprochenen Folgen der Nichterfüllung der 
Exekutionspflicht bei Ungehorsam und Friedensbruch 
organisierter Vertragsmitglieder sollen ausschließlich gelten. 
Die nach geltendem Rechte zulässigen rein zivilistischen An 
sprüche auf Erfüllung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung 
1) Vgl. den italienischen Entwurf, Ziff. 13. 
2) Ob und wie die schuldige Vertragsorganisation einen Rückgriff an 
ihre Mitglieder nehmen kann und will, braucht nicht der Staat durch seine 
Gesetzgebung im einzelnen vorzuschreiben. Dies zu ordnen, ist Sache des 
Verufsvereins.
	        
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