Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

178 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts. 
würde damit den Zustand aufrecht erhalten, der bereits heute 
bezüglich der Schiedsverträge in Tarifverträgen besteht'), es 
kann ihn übertragen auf die Angelegenheiten des Tarifzwangs, 
sowie der Tarifverwaltung, und ihn der Organisation der 
Tarifbehörden anpassen. Eine Freiheit, sich der rechtlichen 
Behandlung des Tarifvertrags überhaupt zu entziehen, wäre 
damit nicht gegeberr. Denn nur dann würden die Tarif 
behörden nicht eingreifen, wenn an ihrer Stelle Bertrags- 
stellen in der vorgeschriebenen Form errichtet sind. So wenig 
nach geltendem Recht ein Ausschluß des Rechtsweges zulässig 
ist, darf es nach neuem Recht der Fall sein, denn der Tarif 
vertrag soll ein Rechtsvertrag bleiben und sein rechtlicher 
Schutz liegt nicht nur im Interesse der Beteiligten, sondern 
der staatlichen Gesamtheit überhaupt. 
i) Vgl. dazu den Aufsatz von Maguhn, „Die rechtliche Bedeutung 
der Schiedsklauseln in Tarifverträgen" im Einigungsamt I S. 249 ff., wo 
auch weitere Literatur angegeben ist.
	        
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