Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

VII. Entwurf Rosenthal. 
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tarifverträge und diejenigen Bestimmungen der anderen Tarifverträge 
entzogen, über deren Geheimhaltung sich die Vertragsparteien ver 
ständigt haben. 
Die geheimzuhaltenden Bestimmungen eines Tarifvertrags find 
in einem Anhang zu diesem gesondert zu verzeichnen. 
Der Tarifvertrag ist in die Arbeitsordnung aufzunehmen. In 
den Arbeitsräumen von am Tarifvertrag beteiligten Arbeitgebern, 
von denen Arbeitsordnungen nicht erlassen sind, soll der Tarifvertrag 
wie eine Arbeitsordnung innerhalb 8 Tagen nach der Niederlegung 
ausgehängt und jedem Arbeiter bei seinem Eintritt in die Beschäftigung 
eingehändigt werden. 
Der Arbeitgeber, der den Aushang und die Aushändigung unter 
läßt, wird mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark und im Un 
vermögenssalle mit Hast bestraft. 
§ 4. Der Tarifvertrag soll die Berufszweige und das räum 
liche Gebiet, für das er gelten soll, bezeichnen. 
Er ist für eine genau zu bestimmende Frist von höchstens 
5 Jahren giltig. Er tritt, falls nicht ein anderer Termin des 
Inkrafttretens vereinbart ist, am ersten des nach dem Abschluß be 
ginnenden Monats in Kraft. 
Ist der Tarifvertrag nicht vor Ablauf der vereinbarten Kün 
digungsfrist, oder, falls eine solche nicht vereinbart ist, nicht wenigstens 
3 Monate vor Ablauf der Vertragsperiode gekündigt worden, so gilt 
er als stillschweigend für je ein Jahr verlängert. 
§ 5. Der Tarifvertrag findet Anwendung auf diejenigen Arbeit 
geber und Arbeiter, die ihn abgeschlossen haben, sowie auf diejenigen 
Arbeitgeber und Arbeiter, die zur Zeit des Vertragsabschlusses Mit 
glieder eines Berufsvereins sind, der an dem Tarifvertrag beteiligt 
ist, wenn sie nicht innerhalb 14 Tagen nach dem Abschluß des Tarif 
vertrags dem Berussverein ihren Austritt schriftlich erklärt haben. 
Ein später ausscheidendes Mitglied bleibt für die ganze Dauer 
des Tarifvertrags an diesen gebunden. 
Ferner sind dem Tarifvertrag diejenigen unterworfen, die nach 
dem Abschluß desselben durch ausdrückliche schriftliche Erklärung an 
die andere Vertragsseite dem Tarifvertrag beigetreten sind. 
Diejenigen, die später Berufsvereinen beitreten, unterwerfen sich 
durch diesen Beitritt den Bestimmungen des Tarifvertrags. 
§ 6. Jedem an einem Tarifvertrag Beteiligten (natürliche 
Person, Berufsverein) steht ein Anspruch aus Einhaltung der Vertrags 
bestimmungen und im Falle ihrer Verletzung auf Ersatz des ent 
standenen Schadens zu. Der Berufsverein kann Ansprüche aus dem
	        
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