Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

266 
Anlagen. 
Verhältnis abschließt, das nach der Absicht des Arbeitsvertrags unter 
diesen fallen soll, so spricht eine Vermutung dafür, daß die 
Kontrahenten dieses stillschweigend vereinbart haben. Diese Ver- 
mutung wird durch den strikten Beweis einer abweichenden Verein 
barung entkräftet. 
VII. Kein kollektiver Arbeitsvertrag darf für eine längere Zeit 
als für höchstens fünf Jahre abgeschlossen werden. Um einen auf 
bestimmte Zeit abgeschlossenen kollektiven Arbeitsvertrag außer Kraft 
zu setzen, bedarf es der Kündigung auf den letzten Tag seiner Dauer, 
ansonst er als stillschweigend aus ein Jahr erneuert gilt. Die 
Kündigungsfrist ist, anderweitige Vereinbarung vorbehalten, eine 
dreimonatliche. 
VIII. Löst sich ein Verband auf, der Vertragspartei bei einem 
kollektiven Arbeitsvertrag war, oder spaltet er sich, oder fusioniert 
sich mit einem anderen Verbände, so gehen seine Rechte aus den: 
kollektiven Vertrag auf denjenigen Verband über, der die Wahrung 
der vertraglichen Interessen ausdrücklich oder der Natur der Ver 
hältnisse gemäß übernommen hat. Eventuell ist zur Geltendmachung 
der Rechte eines nicht mehr bestehenden Verbandes eine gehörig ein 
berufene Versammlung der interessierten Gewerbeinhaber resp. Arbeiter 
berechtigt. Die Verpflichtungen eines Verbandes gehen nur dann 
auf einen anderen Verband über, wenn sie von diesem ausdrücklich 
übernommen werden. Vorbehalten sind Schadensersatzansprüche aus 
dein Bruch des kollektiven Arbeitsvertrags gegenüber dein aufgelösten 
Verbände, welche in gleicher Weise wie andere Forderungsansprüche 
in der durch das Gesetz bei Auflösung einer Genossenschaft vor 
geschriebenen Weise geltend gemacht werden können. Die Rechte und 
Verpflichtungen der einzelnen, einem Verbände angehörigen Mitglieder 
aus dem kollektiven Arbeitsvertrag werden durch die Auflösung dieses 
Verbandes nicht berührt. 
IX. Ein kollektiver Arbeitsvertrag kann während der Vertrags 
dauer aufgehoben oder abgeändert werden: 1. Durch einfache Auf 
hebung infolge Zustimmung beider Vertragsparteien oder ihrer Rechts 
nachfolger. Dabei bedarf es stets der Zustimmung sämtlicher be 
teiligter Verbände, in deren Schoß die Mehrheit der Mitglieder 
entscheidet. Soweit dagegen die einzelnen Personen die Vertrags 
parteien bilden, genügt deren einfache Mehrheit. Die Aufhebung ist 
der Registerbehörde mitzuteilen behufs Löschung des kollektiven Ver 
trags in ihren Registern, und ist außerdem im Handelsamtsblatt zu 
publizieren, was beides auch bei jeder anderen Auflösung zu ge 
schehen hat. 2) Durch einen neuen kollektiven Arbeitsvertrag zwischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.