Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

Erster Abschnitt. Die Autonomie des Tarifvertrags. 49 
recht und Sühnevertrag entstanden in einer Zeich in der die 
Staatsgewalt schwach und ein reflektiertes Recht noch kaum 
vorhanden war. So schufen sich in ungebrochener Rechts 
produktivität die Volkskräfte selbst unmittelbar die Formen, 
die sie für ihre Betätigung brauchten. Der Verfasfungs- 
vertrag und der völkerrechtliche Vertrag treten in staaten 
losem Dasein auf und sind deswegen durch kein staatliches 
Gesetz behindert. Dagegen kann bei Verträgen, die inner 
halb des modernen Staates existieren wollen, eine normative 
Wirksamkeit nur zur Geltung kommen, wenn sie vom Staate 
bewußt und ausdrücklich verliehen ist. Ohne diese Verleihung 
können die Beteiligten sie von sich aus nicht erschaffen, denn 
sie sind an die Formen gebunden, die das geltende Recht 
zur Verfügung stellt. Dieses aber kennt für die private 
Betätigung, abgesehen von der verwaltungsrechtlichen Ver 
einbarung, eine rechtsschöpferische Wirkung von Verträgen 
nicht. 
Wir nennen den Vertrag, der kraft des staatlichen Rechts 
satzes objektives Recht zu erzeugen vermag, Vertrags 
autonomie. 
In ihr verbinden sich dispositive und legislative, privat 
rechtliche und öffentlich-rechtliche Elemente zu einer selb 
ständigen Einheit. Diejenigen, die sie begründen, sind 
Privatpersonen und zugleich Organe der Rechtsschöpfung. 
Sie beruht auf einem Vertrag im rechtsgeschäftlichen Sinne. 
Es finden deswegen alle Vorschriften Anwendung, die die 
Vertragsfähigkeit, die Vertretung, den Abschluß, die Gültig 
keit, die Auflösung des Vertrags betreffen. Ihre Wirkung 
ist die Erzeugung autonomen Rechts. Autonomes Recht ist 
objektives Rechts innerhalb der Grenzen, die die staatliche 
Gesetzgebung vorsieht^). Diese Grenzen sind einerseits die 
Voraussetzungen, an die das Ermächtigungsgesetz die Ent 
stehung des vertragsautonomen Rechts anknüpft, anderer- 
*) Gierte, Deutsches Privatrecht I S. 143. 
-) Fleiner a. a. O. S. 78 ff., bes. S. 82 oben. 
Sinz heim er, Ein Arbeitstarifgesetz. 
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